TUI Cruises verlangt ab Mai doppelte Covid-Tests — Kostenübernahme entfällt

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Mit Beginn der Grie­chen­land-Rei­sen ver­schärft TUI Crui­ses die Test-Vor­ga­ben. Ab dem 13.05.2021 benö­tigt jeder Gast, unab­hän­gig davon, ob bereits eine Imp­fung gegen COVID-19 erfolgt ist, für den Rei­se­an­tritt zwei nega­ti­ve Test­ergeb­nis­se. Ergän­zend zum PCR-Test ab 72 Stun­den vor Ein­rei­se, ist ein Anti­gen-Schnell­test kurz vor Antritt der Rei­se zur dop­pel­ten Sicher­heit ver­pflich­tend. Für Kin­der gilt ein ver­pflich­ten­der PCR-Test ab 6 Jah­ren, ein Anti­gen­test ist ab 4 Jah­ren ver­pflich­tend.

Eben­falls ab 13.05.2021 wer­den die Kos­ten für den PCR-Test nicht mehr von TUI Crui­ses über­nom­men. Zwar sind die HELIOS KLINIKEN wei­ter­hin Part­ner und die Abläu­fe ändern sich nicht, die Kos­ten wer­den jedoch bei Rei­se­an­tritt auf das Bord­kon­to gebucht. Tests beim Haus­arzt oder in einem Test­cen­ter wer­den wei­ter aner­kannt, aber eine pau­scha­le Gut­schrift auf das Bord­kon­to ent­fällt ab 13.05.2021 auch hier.

Zusätzlicher Schnelltest kurz vor Abreise

Unter „kurz vor Abrei­se“ ver­steht TUI Crui­ses den Mor­gen des Abflu­ges zum Schiff, frü­hes­tens am Vor­abend der Anrei­se. Für die­sen Schnell­test kann ent­we­der eines der Ange­bo­te der hei­mi­schen Kom­mu­ne, eines Test­cen­ters oder ein Selbst­test genutzt wer­den. Der zusätz­li­che Anti­gen-Schnell­test wird im TUI Crui­ses Gesund­heits­fra­ge­bo­gen abge­fragt, ein schrift­li­cher Nach­weis ist indes nicht nötig.

Änderungen betreffen auch Kanaren-Abfahrten

Die­se Ände­run­gen betref­fen auch die Rei­sen rund um die kana­ri­schen Inseln. Bis zum 07.05.2021 wer­den die Kos­ten für den PCR-Test im Rei­se­preis inklu­diert sein. Für Abfahr­ten ab dem 13.05.2021 ent­fällt die Kos­ten­über­nah­me durch TUI Crui­ses. Der zwei­te Anti­gen-Schnell­test wird ab die­sem Tag eben­falls ver­pflich­tend für Kana­ren-Rei­sen mit der Mein Schiff Flot­te.

Test für Rückreise nach Deutschland

Der not­wen­di­ge Test zur Ein­rei­se nach Deutsch­land, der der­zeit bis zum 12.05.2021 benö­tigt wird, kann für eine Kos­ten­be­tei­li­gung in Höhe von 25 Euro pro Per­son an Bord durch­ge­führt wer­den. Der Nach­weis über das nega­ti­ve Ergeb­nis muss beim Check-in am Flug­ha­fen vor­ge­legt wer­den.

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