Trotz Lockerungen in Italien — Landgang auf eigene Faust voraussichtlich nicht vor April

Italien hebt ab kommenden Freitag die Maskenpflicht im Freien auf. Auch ein Ende des Ausnahmezustands in Italien ist im Gespräch. Dieser endet zunächst am 31. März und soll bei weiter sinkenden Inzidenzen nicht verlängert werden. Alle Regelungen, darunter auch das Verbot von individuellen Kreuzfahrtausflügen, bleiben bis dahin in Kraft - sollte es nicht zuvor neue Erleichterungen geben.

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Der ita­lie­ni­sche Gesund­heits­mi­nis­ter hat ges­tern ange­kün­digt, dass ab Frei­tag, 11. Febru­ar 2022, die Mas­ken­pflicht im Frei­en wei­test­ge­hend auf­ge­ho­ben wer­de. In Innen­räu­men gel­te die­se jedoch wei­ter­hin. Außer­dem gibt es die Ver­pflich­tung, eine Mas­ke in jedem Fall mit sich zu füh­ren. Soll­te man in grö­ße­re Men­schen­an­samm­lun­gen gera­ten, so ist die Mas­ke auch drau­ßen zu tra­gen.

Die Fall­zah­len sind in Ita­li­en zwar noch auf einem hohen Niveau, sin­ken jedoch seit etwa einer Woche. Vor die­sem Hin­ter­grund wird nun dar­über bera­ten, den Aus­nah­me­zu­stand am 31. März aus­lau­fen zu las­sen.

Kreuzfahrtanläufe ab März zunächst noch mit Bubble-Ausflügen

Für Kreuz­fahrt­an­läu­fe in ita­lie­ni­schen Häfen, die ab März wie­der häu­fi­ger im Kalen­der ste­hen wer­den, gilt jedoch unver­än­dert das Ver­bot von indi­vi­du­el­len Land­aus­flü­gen min­des­tens so lan­ge, wie der Aus­nah­me­zu­stand und die dazu erlas­se­nen Dekre­te in Kraft sind.

Das bestä­tigt auch Cos­ta Kreuz­fahr­ten. Die Ree­de­rei führt die Kreuz­fahr­ten im Mit­tel­meer­raum der­zeit aus­schließ­lich mit den soge­nann­ten „Bubble-Aus­flü­gen“ durch. Die­se Aus­flü­ge wer­den durch Cos­ta orga­ni­siert. Nur eine Teil­nah­me an einem die­ser Aus­flü­ge ermög­licht einen Land­gang in den Desti­na­tio­nen der Rei­sen.
Auf Rück­fra­ge wur­de uns bestä­tigt, dass es der­zeit zwar kei­ne Infor­ma­tio­nen gäbe, die auf eine schnel­le Ände­rung die­ser Vor­ga­be hin­deu­ten. Da die Din­ge aber nun in Bewe­gung gekom­men sei­en, könn­ten bald wei­te­re restrik­ti­ve Maß­nah­men auf­ge­ho­ben wer­den. Dar­auf arbei­te Cos­ta gemein­sam mit der ita­lie­ni­schen Regie­rung hin.

Laut Fran­ces­co Gali­et­ti, natio­na­ler Direk­tor des Welt­ver­ban­des der Kreuz­fahrt­in­dus­trie CLIA in Ita­li­en, sei­en sich die ita­lie­ni­schen Behör­den dar­über im Kla­ren, dass die Rege­lun­gen für Kreuz­fahrt­tou­ris­ten über­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Einen zeit­li­chen Ablauf dazu nann­te er in einer Stel­lung­nah­me uns gegen­über nicht.

Wer sich im März auf eine Kreuz­fahrt mit Halt in ita­lie­ni­schen Häfen begibt, muss der­zeit davon aus­ge­hen, dass noch kei­ne indi­vi­du­el­len Land­aus­flü­ge mög­lich sein wer­den.

AIDA hat­te zuletzt ange­kün­digt, indi­vi­du­el­le Land­aus­flü­ge ab 3. Febru­ar wie­der mög­lich zu machen. Ende Febru­ar wird AIDA Ita­li­en zum ers­ten Mal in die­sem Jahr anfah­ren. Nach heu­ti­gem Stand wer­den in Sizi­li­en und auf Sar­di­ni­en kei­ne indi­vi­du­el­len Aus­flü­ge mög­lich sein. Dazu sagt das Unter­neh­men: „Die Mög­lich­kei­ten rich­ten sich nach den Bedin­gun­gen und behörd­li­chen Ent­schei­dun­gen vor Ort, die auch sehr kurz­fris­ti­gen Ände­run­gen unter­lie­gen. Soll­te es zu Ein­schrän­kun­gen kom­men, infor­mie­ren wir unse­re Gäs­te wäh­rend Ihrer Rei­se.“

Auch ande­re Ree­de­rei­en ver­wie­sen auf die wei­ter­hin gel­ten­de Ver­ord­nungs­la­ge.

Eine Ände­rung der Lage wird erst erwar­tet, wenn der Aus­nah­me­zu­stand in Ita­li­en endet. Der der­zeit wahr­schein­lichs­te Ter­min dazu ist der 31. März 2022.

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