Testpflicht für Reiserückkehrer erneut verschoben

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Die Tes­tung für Flug-Rei­se­rück­keh­rer ist erneut ver­scho­ben wor­den und wird nun ab Diens­tag ver­pflich­tend. Zunächst war eine Umset­zung für den heu­ti­gen Frei­tag, dann für Sonn­tag im Gespräch.

Unab­hän­gig davon, ob Flug-Rei­se­rück­keh­rer aus einem Risi­ko­ge­biet zur Heim­rei­se antre­ten, soll eine Test­pflicht vor Abflug umge­setzt wer­den. Im Ent­wurf zur Ver­ord­nung ist jedoch nur von der Vor­la­ge eines Nach­wei­ses beim Beför­de­rer die Rede, nicht von einer Tes­tung durch die Air­lines. Zuerst hat­te die Bild-Zei­tung dar­über berich­tet.

Zu Beginn der Woche hat­ten sich Luft­han­sa, TUIfly, Con­dor und Euro­wings bereit erklärt, Rück­keh­rer vor dem Boar­ding zu tes­ten, jedoch ohne kon­kre­te Plä­ne und einen Start der Akti­on bekannt zuge­ben. Auch wur­de die Bereit­schaft bis­lang nur in Ver­bin­dung mit Rück­flü­gen von der Mal­lor­ca aus for­mu­liert.

Nach der aktu­el­len For­mu­lie­rung der Ver­ord­nung, müs­sen sich Rück­keh­rer nun selbst um einen Tes­tung bemü­hen, den Air­lines ist die­se gegen­über nach­zu­wei­sen.

Die Test­pflicht betrifft auch die Rück­keh­rer von Kreuz­fahr­ten. TUI Crui­ses hat­te bereits wäh­rend der Hoch­ri­si­ko-Ein­stu­fung der Kana­ren den Gäs­ten vor Rück­rei­se einen Anti­gen-Schnell­test an Bord ermög­licht. AIDA Crui­ses ist eben­falls in der Lage, Tes­tun­gen an Bord durch­zu­füh­ren.

Die Kos­ten für die Tes­tung sol­len die Rei­sen­den selbst über­neh­men. Bei einem posi­ti­ven Test müs­sen sich Betrof­fe­ne nach den ört­li­chen Vor­schrif­ten auf eige­ne Ver­ant­wor­tung in Iso­lie­rung bege­ben.

In einer frü­he­ren Ankün­di­gung wur­de Frei­tag, 26.03.2021, als Start­zeit­punkt genannt. Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um hat den Start ver­scho­ben, damit sich Rei­sen­de und Flug­ge­sell­schaf­ten auf die Test­pflicht ein­stel­len kön­nen.

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