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Reiseschutz im Urlaubsjahr 2022: Sechs Tipps für eine individuelle Absicherung

Erschwer­ten im ver­gan­ge­nen Jahr noch Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen, die Flug­aus­fäl­le und Qua­ran­tä­ne­re­geln den Urlaub, wird 2022 von der Ukrai­ne­kri­se und Sor­gen vor stei­gen­den Prei­sen über­schat­tet. Den­noch zei­gen die aktu­el­len Buchungs­zah­len eine wie­der­erwach­te Rei­se­lust der Deut­schen. Wor­auf es bei einer Rei­se­ver­si­che­rung ankommt, weiß Jonas Boltz, Geschäfts­füh­rer des Ins­ur­Tech nexi­ble.

Flug zur Kreuzfahrt – Das sind Ihre Rechte

Grund­sätz­lich ist es rat­sam, den Flug zum Schiff und zurück im Rah­men der Kreuz­fahrt im Paket beim Rei­se­ver­an­stal­ter mit zu buchen. Bei einer sol­chen Pau­schal­rei­se wird der Flug Bestand­teil des Rei­se­ver­tra­ges. Kommt es wäh­rend der Flug­be­för­de­rung oder beim auf­ge­ge­be­nen Rei­se­ge­päck zu Pro­ble­men, ist neben der Air­line dann auch der Rei­se­ver­an­stal­ter in der Haf­tung und muss für Abhil­fe sor­gen.

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