Schlag­wor­teRei­se­man­gel

Reisemangel

Wenn das Gepäck nach der Landung fehlt

Das Kof­fer-Cha­os an den Flug­hä­fen in die­sem zurück­lie­gen­den Som­mer führt bei vie­len Kreuz­fahrt­tou­ris­ten zu Beden­ken für zukünf­ti­ge Rei­sen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie reagie­ren soll­ten, falls Ihr Kof­fer tat­säch­lich nicht am Ziel­ort ankommt.

Das ist nicht ernst gemeint, oder?

Es gibt Men­schen, die eine Urlaubs­rei­se nicht genie­ßen, son­dern von Anfang an nach Män­geln suchen, um nach der Rei­se rekla­mie­ren zu kön­nen – man­che Kla­gen von Rei­sen­den las­sen die­sen Ein­druck lei­der ent­ste­hen. So abwe­gig eine Rekla­ma­ti­on aber auch ist, ein Gericht muss sich sach­lich mit dem Kla­ge­vor­trag eines Urlau­bers aus­ein­an­der­set­zen.

Corona – noch ein Thema? Sie haben diese Fragen

Die Kreuz­fahrt­bran­che sieht für die Som­mer­sai­son zuver­sicht­lich nach vorn. Doch auch im Som­mer rei­sen Coro­na-Schutz­maß­nah­men mit, so dass sich auch wei­ter­hin für Urlau­ber rund um die Buchung und zum Ablauf der Kreuz­fahrt Fra­gen erge­ben.

Flug zur Kreuzfahrt – Das sind Ihre Rechte

Grund­sätz­lich ist es rat­sam, den Flug zum Schiff und zurück im Rah­men der Kreuz­fahrt im Paket beim Rei­se­ver­an­stal­ter mit zu buchen. Bei einer sol­chen Pau­schal­rei­se wird der Flug Bestand­teil des Rei­se­ver­tra­ges. Kommt es wäh­rend der Flug­be­för­de­rung oder beim auf­ge­ge­be­nen Rei­se­ge­päck zu Pro­ble­men, ist neben der Air­line dann auch der Rei­se­ver­an­stal­ter in der Haf­tung und muss für Abhil­fe sor­gen.

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