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Pauschalreise

Anreise zur Kreuzfahrt: Mit dem Flieger zum Schiff

Nach der Pan­de­mie ist der Neu­start der Kreuz­fahr­ten gut gelun­gen. Gleich­wohl füh­ren Schiffs­ver­käu­fe, Schiffs­wech­sel oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen der Rei­se­rou­ten dazu, dass bereits gebuch­te Kreuz­fahr­ten abge­sagt wer­den. Das Gesetz ver­schafft dem Urlau­ber beim Plat­zen des Rei­se­traums aber ein Trost­pflas­ter.

Familien aufgepasst: Aus für den Kinderreisepass

Ab dem 1. Janu­ar 2024 dür­fen Kin­der­rei­se­päs­se nicht mehr neu aus­ge­stellt, ver­län­gert oder aktua­li­siert wer­den. Bereits aus­ge­stell­te Kin­der­rei­se­päs­se kön­nen bis zum Ende ihrer Gül­tig­keit wei­ter ver­wen­det wer­den.

Wenn die Kreuzfahrt abgesagt wird: Wer entschädigt den Urlaubsfrust?

Nach der Pan­de­mie ist der Neu­start der Kreuz­fahr­ten gut gelun­gen. Gleich­wohl füh­ren Schiffs­ver­käu­fe, Schiffs­wech­sel oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen der Rei­se­rou­ten dazu, dass bereits gebuch­te Kreuz­fahr­ten abge­sagt wer­den. Das Gesetz ver­schafft dem Urlau­ber beim Plat­zen des Rei­se­traums aber ein Trost­pflas­ter.

Kreuzfahrt im Rollstuhl — Ihre Rechte

Vie­le Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen sind rei­se­freu­dig, scheu­en aber wegen befürch­te­ter Stra­pa­zen und Hin­der­nis­sen eine Kreuz­fahrt. Die Sor­ge ist jedoch in vie­len Fäl­len unbe­grün­det und eine Kreuz­fahrt bie­tet sich eigent­lich gera­de­zu an, wenn man trotz Han­di­caps oder Roll­stuhl nach einer unbe­schwer­ten Rei­se­art sucht.

Wenn das Gepäck nach der Landung fehlt

Das Kof­fer-Cha­os an den Flug­hä­fen in die­sem zurück­lie­gen­den Som­mer führt bei vie­len Kreuz­fahrt­tou­ris­ten zu Beden­ken für zukünf­ti­ge Rei­sen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie reagie­ren soll­ten, falls Ihr Kof­fer tat­säch­lich nicht am Ziel­ort ankommt.

Das ist nicht ernst gemeint, oder?

Es gibt Men­schen, die eine Urlaubs­rei­se nicht genie­ßen, son­dern von Anfang an nach Män­geln suchen, um nach der Rei­se rekla­mie­ren zu kön­nen – man­che Kla­gen von Rei­sen­den las­sen die­sen Ein­druck lei­der ent­ste­hen. So abwe­gig eine Rekla­ma­ti­on aber auch ist, ein Gericht muss sich sach­lich mit dem Kla­ge­vor­trag eines Urlau­bers aus­ein­an­der­set­zen.

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