Die sich bereits abzeichnende Neueinschätzung des Robert Koch-Instituts zu Spanien wird nun ab Sonntag, 11. Juli, 0 Uhr, umgesetzt. Das spanische Festland, Mallorca, Ibiza und alle anderen balearischen Inseln sowie die Kanaren gelten dann als „einfaches Risikogebiet“. Die 7‑Tage-Inzidenz für ganz Spanien liegt heute bei 201,1.
Diese neue Einstufung dürfte für Urlauber außer einer erweiterten Testpflicht keine weiteren Nachteile mit sich bringen. Obwohl eine Quarantänepflicht gilt, kann diese durch einen Genesenennachweis, einen Impfnachweis oder einen negativen Testnachweis umgangen werden.
Die Nachweise sind über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de zu übermitteln. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden bzw. muss nicht angetreten werden.
Zu beachten ist, vor der Rückreise die persönliche Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de vorzunehmen. Das gilt nun auch für Autorückkehrer oder Zugreisende. Flugrückreisende nach Deutschland müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen.