Reiserecht

Ein Joint an Bord? — Keine gute Idee!

Nach der Teil­le­ga­li­sie­rung von Can­na­bis zum 1. April stellt sich aktu­ell die Fra­ge, inwie­weit der Kon­sum von Can­na­bis an Bord eines Kreuz­fahrt­schif­fes mög­lich ist oder nicht. Mit der Frei­ga­be bestimm­ter Men­gen von Can­na­bis für Erwach­se­ne in Deutsch­land haben es die zustän­di­gen Minis­te­ri­en zudem bis­her ver­säumt, vor den mas­si­ven straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen zu war­nen, wenn Can­na­bis im Aus­land mit­ge­führt wird.

Sind Liegenreservierer eine „hinzunehmende Unannehmlichkeit“?

Das Urteil aus Han­no­ver betrifft zwar einen Hotel­ur­laub, gleich­wohl könn­te es wegen des Grund­pro­blems, näm­lich der mor­gend­li­chen Lie­gen­re­ser­vie­rung, auch auf Kreuz­fahrt­schif­fe über­tra­gen wer­den. Man darf also gespannt sein, wann ein Gericht die Schwel­le einer hin­zu­neh­men­den Unan­nehm­lich­keit für über­schrit­ten ansieht und einen Rei­se­man­gel aner­kennt, wenn die Besat­zung eines Kreuz­fahrt­schif­fes nicht gegen Lie­gen-Dau­er­re­ser­vie­rer vor­geht.

Urteile zu Kreuzfahrten: Umroutung kann Reisemangel sein

Die Rou­ten­pla­nung ist neben der Wahl des Kreuz­fahrt­schif­fes das wich­tigs­te Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um bei der Buchung einer Kreuz­fahrt. Kommt es dann vor oder wäh­rend der Rei­se zu einer Rou­ten­än­de­rung, ist die Ent­täu­schung beim Pas­sa­gier groß und führt in vie­len Fäl­len zur Gel­tend­ma­chung rei­se­ver­trag­li­cher Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che gegen den Rei­se­ver­an­stal­ter. Da es sich bei einer Kreuz­fahrt um eine Pau­schal­rei­se han­delt, fin­det das Rei­se­ver­trags­recht Anwen­dung.

Anreise zur Kreuzfahrt: Mit dem Flieger zum Schiff

Nach der Pan­de­mie ist der Neu­start der Kreuz­fahr­ten gut gelun­gen. Gleich­wohl füh­ren Schiffs­ver­käu­fe, Schiffs­wech­sel oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen der Rei­se­rou­ten dazu, dass bereits gebuch­te Kreuz­fahr­ten abge­sagt wer­den. Das Gesetz ver­schafft dem Urlau­ber beim Plat­zen des Rei­se­traums aber ein Trost­pflas­ter.

Reiserücktritt wegen Naturkatastrophen: Was Urlauber wissen sollten

Natur­er­eig­nis­se, wie Wald­brän­de, schwe­re Stür­me, Erd­be­ben, Vul­kan­aus­brü­che und Hoch- oder Nied­rig­was­ser kön­nen auch eine Hoch­see- oder Fluss­kreuz­fahrt betref­fen. Exper­te Kay P. Rode­gra infor­miert über Rück­tritts­mög­lich­kei­ten, Ver­an­stal­ter­kün­di­gun­gen und Ver­si­che­rungs­schutz.

Wenn die Kreuzfahrt abgesagt wird: Wer entschädigt den Urlaubsfrust?

Nach der Pan­de­mie ist der Neu­start der Kreuz­fahr­ten gut gelun­gen. Gleich­wohl füh­ren Schiffs­ver­käu­fe, Schiffs­wech­sel oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen der Rei­se­rou­ten dazu, dass bereits gebuch­te Kreuz­fahr­ten abge­sagt wer­den. Das Gesetz ver­schafft dem Urlau­ber beim Plat­zen des Rei­se­traums aber ein Trost­pflas­ter.

Kreuzfahrt im Rollstuhl — Ihre Rechte

Vie­le Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen sind rei­se­freu­dig, scheu­en aber wegen befürch­te­ter Stra­pa­zen und Hin­der­nis­sen eine Kreuz­fahrt. Die Sor­ge ist jedoch in vie­len Fäl­len unbe­grün­det und eine Kreuz­fahrt bie­tet sich eigent­lich gera­de­zu an, wenn man trotz Han­di­caps oder Roll­stuhl nach einer unbe­schwer­ten Rei­se­art sucht.

Wenn das Gepäck nach der Landung fehlt

Das Kof­fer-Cha­os an den Flug­hä­fen in die­sem zurück­lie­gen­den Som­mer führt bei vie­len Kreuz­fahrt­tou­ris­ten zu Beden­ken für zukünf­ti­ge Rei­sen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie reagie­ren soll­ten, falls Ihr Kof­fer tat­säch­lich nicht am Ziel­ort ankommt.

Das ist nicht ernst gemeint, oder?

Es gibt Men­schen, die eine Urlaubs­rei­se nicht genie­ßen, son­dern von Anfang an nach Män­geln suchen, um nach der Rei­se rekla­mie­ren zu kön­nen – man­che Kla­gen von Rei­sen­den las­sen die­sen Ein­druck lei­der ent­ste­hen. So abwe­gig eine Rekla­ma­ti­on aber auch ist, ein Gericht muss sich sach­lich mit dem Kla­ge­vor­trag eines Urlau­bers aus­ein­an­der­set­zen.

Corona – noch ein Thema? Sie haben diese Fragen

Die Kreuz­fahrt­bran­che sieht für die Som­mer­sai­son zuver­sicht­lich nach vorn. Doch auch im Som­mer rei­sen Coro­na-Schutz­maß­nah­men mit, so dass sich auch wei­ter­hin für Urlau­ber rund um die Buchung und zum Ablauf der Kreuz­fahrt Fra­gen erge­ben.

Flug zur Kreuzfahrt – Das sind Ihre Rechte

Grund­sätz­lich ist es rat­sam, den Flug zum Schiff und zurück im Rah­men der Kreuz­fahrt im Paket beim Rei­se­ver­an­stal­ter mit zu buchen. Bei einer sol­chen Pau­schal­rei­se wird der Flug Bestand­teil des Rei­se­ver­tra­ges. Kommt es wäh­rend der Flug­be­för­de­rung oder beim auf­ge­ge­be­nen Rei­se­ge­päck zu Pro­ble­men, ist neben der Air­line dann auch der Rei­se­ver­an­stal­ter in der Haf­tung und muss für Abhil­fe sor­gen.

Impfpflicht für die Reise, was nun?

Dis­kus­sio­nen über eine Impf­pflicht, Erleich­te­run­gen für Geimpf­te und Ein­schrän­kun­gen für Unge­impf­te betref­fen auch zuneh­mend Kreuz­fahr­ten. Eini­ge Schiffs­rei­sen wer­den nur noch Rei­sen­den ange­bo­ten, die bereits eine voll­stän­di­ge Imp­fung erhal­ten haben.

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