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Ein Joint an Bord? — Keine gute Idee!

Nach der Teil­le­ga­li­sie­rung von Can­na­bis zum 1. April stellt sich aktu­ell die Fra­ge, inwie­weit der Kon­sum von Can­na­bis an Bord eines Kreuz­fahrt­schif­fes mög­lich ist oder nicht. Mit der Frei­ga­be bestimm­ter Men­gen von Can­na­bis für Erwach­se­ne in Deutsch­land haben es die zustän­di­gen Minis­te­ri­en zudem bis­her ver­säumt, vor den mas­si­ven straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen zu war­nen, wenn Can­na­bis im Aus­land mit­ge­führt wird.

Sind Liegenreservierer eine „hinzunehmende Unannehmlichkeit“?

Das Urteil aus Han­no­ver betrifft zwar einen Hotel­ur­laub, gleich­wohl könn­te es wegen des Grund­pro­blems, näm­lich der mor­gend­li­chen Lie­gen­re­ser­vie­rung, auch auf Kreuz­fahrt­schif­fe über­tra­gen wer­den. Man darf also gespannt sein, wann ein Gericht die Schwel­le einer hin­zu­neh­men­den Unan­nehm­lich­keit für über­schrit­ten ansieht und einen Rei­se­man­gel aner­kennt, wenn die Besat­zung eines Kreuz­fahrt­schif­fes nicht gegen Lie­gen-Dau­er­re­ser­vie­rer vor­geht.

Urteile zu Kreuzfahrten: Umroutung kann Reisemangel sein

Die Rou­ten­pla­nung ist neben der Wahl des Kreuz­fahrt­schif­fes das wich­tigs­te Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um bei der Buchung einer Kreuz­fahrt. Kommt es dann vor oder wäh­rend der Rei­se zu einer Rou­ten­än­de­rung, ist die Ent­täu­schung beim Pas­sa­gier groß und führt in vie­len Fäl­len zur Gel­tend­ma­chung rei­se­ver­trag­li­cher Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che gegen den Rei­se­ver­an­stal­ter. Da es sich bei einer Kreuz­fahrt um eine Pau­schal­rei­se han­delt, fin­det das Rei­se­ver­trags­recht Anwen­dung.

Anreise zur Kreuzfahrt: Mit dem Flieger zum Schiff

Nach der Pan­de­mie ist der Neu­start der Kreuz­fahr­ten gut gelun­gen. Gleich­wohl füh­ren Schiffs­ver­käu­fe, Schiffs­wech­sel oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen der Rei­se­rou­ten dazu, dass bereits gebuch­te Kreuz­fahr­ten abge­sagt wer­den. Das Gesetz ver­schafft dem Urlau­ber beim Plat­zen des Rei­se­traums aber ein Trost­pflas­ter.

Reiserücktritt wegen Naturkatastrophen: Was Urlauber wissen sollten

Natur­er­eig­nis­se, wie Wald­brän­de, schwe­re Stür­me, Erd­be­ben, Vul­kan­aus­brü­che und Hoch- oder Nied­rig­was­ser kön­nen auch eine Hoch­see- oder Fluss­kreuz­fahrt betref­fen. Exper­te Kay P. Rode­gra infor­miert über Rück­tritts­mög­lich­kei­ten, Ver­an­stal­ter­kün­di­gun­gen und Ver­si­che­rungs­schutz.

DRV-Präsident: „Urlaub muss auch für Durchschnitts-Verdiener bezahlbar bleiben!“

Wäh­rend vie­le Men­schen sich nach wie vor – auch bei gestie­ge­nen Prei­sen – das Rei­sen leis­ten kön­nen und wol­len, gibt es auf der ande­ren Sei­te auch immer mehr Men­schen, die sich den Som­mer­ur­laub nicht mehr erlau­ben könn­ten. „Der Urlaub muss auch für Durch­schnitts­ver­die­ner wei­ter bezahl­bar blei­ben“, mahnt der Prä­si­dent des Deut­schen Rei­se­ver­ban­des (DRV), Nor­bert Fie­big.

Gut vorbereitet in den Urlaub — Expertentipps rund um Schulpflicht, Heim, Haustiere und die Reiseapotheke

Was alles in eine Rei­se­apo­the­ke gehört, wel­che Sicher­heits­vor­keh­run­gen Haus­be­sit­zer und Mie­ter vor der Abrei­se tref­fen soll­ten, wor­auf es beim Ver­si­che­rungs­schutz ankommt, wenn der Hund daheim­bleibt und ob Eltern ihre Kin­der für einen güns­ti­gen Flug frü­her aus der Schu­le neh­men dür­fen — zu die­sen Fra­gen gibt es hier Ant­wor­ten.

Rekord: CDC registriert 13 Fälle von Norovirus-Ausbrüchen während Kreuzfahrten allein im ersten Halbjahr 2023

Das aktu­el­le Update der US-Gesund­heits­be­hör­de CDC zu Noro­vi­rus-Aus­brü­chen auf Kreuz­fahrt­schif­fen zählt bereits 13 Fäl­le. Ins­ge­samt waren knapp 2.000 Pas­sa­gie­re und Besat­zungs­mit­glie­der betrof­fen. Zuletzt wur­den 13 Fäl­le im Jahr 2016 gemel­det, aller­dings über das gan­ze Jahr ver­teilt. Für 2023 wird nun ein neu­er Rekord an Mel­dun­gen erwar­tet.

Wenn die Kreuzfahrt abgesagt wird: Wer entschädigt den Urlaubsfrust?

Nach der Pan­de­mie ist der Neu­start der Kreuz­fahr­ten gut gelun­gen. Gleich­wohl füh­ren Schiffs­ver­käu­fe, Schiffs­wech­sel oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen der Rei­se­rou­ten dazu, dass bereits gebuch­te Kreuz­fahr­ten abge­sagt wer­den. Das Gesetz ver­schafft dem Urlau­ber beim Plat­zen des Rei­se­traums aber ein Trost­pflas­ter.

5 Tipps für einen günstigen und reibungslosen Sommerurlaub

Der Som­mer­ur­laub bleibt für die meis­ten Deut­schen eine fes­te Grö­ße. Trotz höhe­rer Prei­sen und lan­gen War­te­schlan­gen an den Flug­hä­fen. Tou­ris­mus-Exper­te Bernd Schab­bing gibt 5 Tipps, wor­auf Urlau­ber für ein güns­ti­ges und rei­bungs­lo­ses Rei­se­er­leb­nis 2023 beson­ders ach­ten soll­ten.

Checkliste für die Reiseapotheke: In diesen Ländern ist der Kauf am günstigsten

Preis­un­ter­schie­de von bis zu 68 Euro pro Medi­ka­ment sind mög­lich: Vor der Abrei­se in den Urlaub soll­te man noch mal einen Blick in die Rei­se­apo­the­ke wer­fen. Eini­ge Medi­ka­men­te sind im Aus­land deut­lich teu­rer, bei ande­ren lohnt es sich, den Vor­rat erst im Ziel­land auf­zu­sto­cken.

Ab ins Meer – aber sicher!

Auch die­ses Jahr fah­ren vie­le im Som­mer­ur­laub ans Meer. Am Urlaubs­ort ange­kom­men, kön­nen es die meis­ten dann kaum erwar­ten, ins küh­le Nass zu sprin­gen. Doch beim Baden in offe­nen Gewäs­sern lau­ern vie­le Gefah­ren. Wor­auf Urlau­ber ach­ten soll­ten, erklärt die ERGO Rei­se­ex­per­tin Bir­git Drey­er.

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