Rückflugtestpflicht gültig — das gilt für Kreuzfahrtgäste

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Seit heu­te Nacht, 0.00 Uhr, ist die Test­pflicht für Flug-Rei­se­rück­keh­rer in Kraft. Falls bei Tes­tung ein bestä­tig­tes posi­ti­ves Ergeb­nis vor­liegt, darf eine betrof­fe­ne Per­son den gebuch­ten Flug nicht antre­ten und muss sich am Abflug­ort in Qua­ran­tä­ne bege­ben. Das gilt auch für Gäs­te von TUI Crui­ses und AIDA.

Bei­de deut­sche Ree­de­rei­en, die der­zeit Kana­ren-Rund­rei­sen anbie­ten, haben in den Hygie­ne­maß­nah­men Pro­to­kol­le für Covid-19 Erkran­kun­gen von Pas­sa­gie­ren vor­ge­se­hen. Da der Test für den Rück­flug zuvor an Bord gemacht wird, tre­ten die­se Pro­to­kol­le in Kraft, soll­te ein Gast posi­tiv getes­tet wer­den.

Isolierung auch für Kontaktpersonen

TUI Crui­ses hat die­sen Fall schon durch­ge­spielt. Dabei wer­den die betrof­fe­nen Gäs­te an Bord bis zur Ankunft iso­liert. Je nach medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit erfolgt die Unter­brin­gung in einer behörd­lich zuge­wie­se­nen Qua­ran­tä­neun­ter­kunft oder einem geeig­ne­ten Kran­ken­haus vor Ort. Nach been­de­ter Qua­ran­tä­ne wird der Rück­flug orga­ni­siert. TUI Crui­ses arbei­tet dabei mit dem Dienst­leis­ter Med­Con­Team zusam­men.

Maß­nah­men gel­ten in die­sem Fall auch für Kon­takt­per­so­nen des betrof­fe­nen Gas­tes. Als Kon­takt­per­son defi­niert das Robert Koch-Insti­tut (RKI) Per­so­nen, die einem Infi­zier­ten min­des­tens 15 Minu­ten in einem Abstand von weni­ger als 1,5 Metern nahe gekom­men sind. Hier­für wer­den unter ande­rem zum Bei­spiel Land­aus­flü­ge und wei­te­re Bord­leis­tun­gen aus­ge­wer­tet.

Kosten werden erstattet

Kos­ten für die Unter­brin­gung, die nicht von einer Ver­si­che­rung getra­gen wer­den, wer­den nach Anga­ben von TUI Crui­ses erstat­tet. Den­noch wird der Abschluss einer Rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung emp­foh­len. TUI Crui­ses bie­tet ent­spre­chen­de Ver­si­che­run­gen (auch vor Rei­se­rück­tritt und- abbruch plus zubuch­ba­rer Covid-19-Abde­ckung an). Ein gleich­lau­ten­des Pro­to­koll kommt auch an Bord von Hapag-Lloyd Crui­ses zum Ein­satz.

AIDA Crui­ses geht recht ähn­lich vor. Bei einem posi­ti­ven Anti­gen­test bzw. unkla­rem Test­ergeb­nis wird an Bord ein wei­te­rer PCR-Test durch­ge­führt. Nur wenn die­ser dann posi­tiv ist, gilt das Test­ergeb­nis. Im Fall einer not­wen­di­gen Qua­ran­tä­ne im Ziel­ge­biet orga­ni­siert AIDA die kos­ten­freie Unter­brin­gung und Ver­sor­gung der betrof­fe­nen Pas­sa­gie­re sowie den anschlie­ßen­den Trans­fer nach Hau­se. Auch hier­für über­nimmt AIDA die Kos­ten.
Für die Kos­ten­über­nah­me einer not­wen­di­gen medi­zi­ni­schen Betreu­ung im Ziel­ge­biet oder eines medi­zi­nisch begrün­de­ten Rück­trans­por­tes wird eben­falls der Abschluss einer Aus­lands­rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung emp­foh­len.

TUI Crui­ses und AIDA haben bestä­tigt, dass die­se Pro­to­kol­le auch bei der Tes­tung der Gäs­te vor Rück­flug ange­wandt wer­den.

Die Bun­des­re­gie­rung hat­te in der ver­gan­ge­nen Woche eine Ver­ord­nung erlas­sen, die es erfor­der­lich macht, vor Rück­flug der Air­line einen nega­ti­ven Covid-19-Test vor­zu­le­gen, der nicht älter als 48 Stun­den ist. Ohne nega­ti­ven Test darf der Rück­flug nicht ange­tre­ten wer­den. Für eine not­wen­di­ge Qua­ran­tä­ne vor Ort habe der betrof­fe­ne Pas­sa­gier nach die­ser Ver­ord­nung die Kos­ten zu tra­gen.

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