Quarantänepflicht in Italien — MSC Grandiosa setzt Reisen fort

zur Merkliste
hinzugefügt

Ita­li­en hat die 5‑tägige Qua­ran­tä­ne­pflicht, die zunächst nur wäh­rend der Oster­fei­er­ta­ge gel­ten soll­te, bis zum 30. April 2021 ver­län­gert. Wer der­zeit aus der EU nach Ita­li­en ein­reist, muss einen nega­ti­ven Coro­na-Test vor Abflug nach­wei­sen. Bei Ankunft in Ita­li­en ist eine 5‑tägige Qua­ran­tä­ne anzu­tre­ten, die erst nach einem wei­te­ren nega­ti­ven Test been­det wer­den kann.

Nach dem aktu­el­len ita­lie­ni­schen Dekret des Prä­si­den­ten des Minis­ter­rats vom 02. März, dür­fen nach Art. 53 „Kreuz­fahrt­diens­te von Per­so­nen in Anspruch genom­men wer­den, die nicht den Maß­nah­men der Gesund­heits­über­wa­chung unter­lie­gen.“

MSC hat nun bestä­tigt, dass Kreuz­fahr­ten auch wei­ter­hin mög­lich sind, da im genann­ten Art. 53 auf Aus­nah­men ver­wie­sen wird. Danach sind „alle Pas­sa­gie­re, die sich im Tran­sit auf ita­lie­ni­schem Ter­ri­to­ri­um befin­den und sich dort nicht län­ger als 36 Stun­den auf­hal­ten“, der Ver­pflich­tung einer Qua­ran­tä­ne nicht unter­wor­fen. Daher sei die Ein­schif­fung mit Nach­weis eines nega­ti­ven Coro­na-Tests mög­lich. Für den Anlauf in Mal­ta führt MSC aus: „Auch die aus­schif­fen­den Pas­sa­gie­re, die einen Aus­flug nach Mal­ta (nicht-ita­lie­ni­sches Ter­ri­to­ri­um) gemacht haben, unter­lie­gen die­ser Qua­ran­tä­ne­pflicht nicht, wenn sie ita­lie­ni­sches Ter­ri­to­ri­um inner­halb von 36 Stun­den nach der Aus­schif­fung ver­las­sen.“

Einen für die Flug-Rück­rei­se nach Deutsch­land benö­tig­ten Coro­na-Test bie­tet MSC nun auch für eine Zuzah­lung von 25 Euro direkt an Bord an.

Fehler gefunden? Schreiben Sie eine Mail an: redaktion@crucero-magazin.de

DISKUSSION

You cannot copy content of this page