Flugverspätungen und Ausfälle gehören seit Wochen zur Tagesordnung an den deutschen Flughäfen – der geplante Streik am kommenden Freitag wird nun zu zusätzlichen Problemen führen.
AirHelp, die Organisation für Fluggastrechte, weist heute darauf hin, dass Airlines für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen müssen, wenn geplante Flüge ausfallen.
Durch den Streik bei der Lufthansa werden viele Reisende aus Deutschland ihren geplanten Flug nicht wie geplant durchführen können. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Passagiere jedoch Anspruch auf Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro.
Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
Darüber hinaus haben Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden.
Wird die Fluggesellschaft von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen.
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten.
Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E‑Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.