Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat heute, wie angekündigt, die Empfehlung der Auffrischungsimpfung, des sogenannten Boosters, für alle Personen ab 18 Jahren ausgesprochen.
Die Boosterimpfung soll demnach im Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung mit einem der zugelassenen mRNA-Impfstoffe erfolgen.
Ein flexibler Umgang mit dem Zeitabstand soll möglich sein, so ist etwa eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate im Gespräch.
Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, empfiehlt die Stiko eine Booster-Impfung ab vier Wochen nach Grundimmunisierung.
Ohne Booster ungeimpft?
Offen ist derzeit, welche Auswirkung die Boosterimpfung auf den Impfstatus von Reisenden hat. Für Kreuzfahrten ist in der Regel eine vollständige Impfung Reisevoraussetzung.
Das Bundesgesundheitsministerium hat uns dazu auf Rückfrage mitgeteilt: „Die angebotenen Auffrischungsimpfungen sind in erster Linie eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme, um besonders gefährdete Menschen weiterhin bestmöglich vor dem Coronavirus zu schützen.
Wer einen vollständigen Impfschutz nach nationalen Regelungen erreicht hat, gilt auch ohne aufgefrischte Impfung weiterhin als vollständig geimpft.“
Auch die Gültigkeit von europäischen Impfzertifikaten bleibe von dem Angebot einer Auffrischungsimpfung unberührt.
Früheres Ablaufdatum des Impfstatus ist in Beratung
Laut Medienberichten prüfen sowohl die Ampel-Koalition als auch EU-Institutionen jedoch schon, ob die Geltungsdauer des Impfschutzes verkürzt werden sollte.
Bisher gilt ein „technisches“ Ablaufdatum des Impfzertifikats 1 Jahr nach Beginn des ersten Gültigkeitstags.
Österreich und Israel haben die Gültigkeit des Impfstatus bereits auf 6 Monate begrenzt. Wer hier die dritte Impfdosis verweigert, gilt in der Folge als ungeimpft.
Reaktion der Reedereien
Wir haben Reedereien gefragt, welche Auswirkungen das auf zukünftige Kreuzfahrten haben kann. Eine AIDA-Sprecherin teilte dazu mit: „Als Grundlage dient die aktuelle Definition eines vollständigen Imfpschutzes laut Paul-Ehrlich-Institut. An dieser Definition hat sich bisher keine Veränderung ergeben.“
Das Paul-Ehrlich-Institut als nachgelagerte Behörde des Bundesgesundheitsministeriums folgt den Vorgaben aus Berlin.
TUI-Cruises orientiert sich an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Stiko. Aus Hamburg heißt es dazu „Das Thema ‚Gültigkeit des vollständigen Impfschutzes‘ wird sicherlich im Laufe des kommenden Jahres ein Thema werden und wir werden uns dann an den Empfehlungen des RKI und der Stiko orientieren sowie natürlich nach den Vorgaben der Länder richten, die wir ansteuern.“
Sollte es zu Anpassungen des Gesundheitskonzepts kommen, berücksichtige man eine angemessene Übergangszeit bei der Mein-Schiff-Flotte.
Ähnlich antworten andere Reedereien wie Phoenix Reisen, A‑Rosa, Norwegian Cruise Line, Nicko Cruises und Hapag-Lloyd Cruises.
Einschiffung kann schlimmstenfalls verwehrt werden
Sollten die Impfregularien angepasst werden, werden diese auch von den Reedereien übernommen werden. In letzter Konsequenz wird Reisenden, die eine Boosterimpfung versäumen oder verweigern, die Einschiffung verwehrt werden.