Öffnen Sie bitte mal Ihren Koffer!

Reiserecht-Kolumne von Kay P. Rodegra

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Bei der Buchung einer Kreuz­fahrt muss der Rei­se­ver­an­stal­ter über Ein­rei­se­be­stim­mun­gen und auch über Impf­be­stim­mun­gen der Ziel­län­der infor­mie­ren. Es müs­sen jedoch kei­ne Aus­künf­te über Zoll­be­stim­mun­gen der Rei­se­län­der erteilt wer­den. Bei der Ein- und Aus­fuhr von Waren ist jeder Urlau­ber selbst dafür ver­ant­wort­lich, sich über die Vor­schrif­ten zu infor­mie­ren.

Wer in ande­re Staa­ten ein­rei­sen möch­te, muss sich unbe­dingt vor­her genau dar­über infor­mie­ren, was bei der Ein­rei­se mit­ge­nom­men wer­den darf oder nicht. Teil­wei­se dro­hen bei Zoll­ver­stö­ßen dras­ti­sche Stra­fen.

Einreise in Zielländer einer Kreuzfahrt

Nach Ägyp­ten und Thai­land dür­fen bei­spiels­wei­se ohne beson­de­re Geneh­mi­gung kei­ne Droh­nen mit­ge­nom­men wer­den, bei der Ein­rei­se nach Aus­tra­li­en und Neu­see­land müs­sen Nah­rungs­mit­tel dekla­riert wer­den und fri­sche Lebens­mit­tel und Obst dür­fen auf Bar­ba­dos und auf Mau­ri­ti­us nicht ein­ge­führt wer­den. In Indi­en, dem Oman und in die VAE ist die Ein­fuhr von por­no­gra­fi­schen Mate­ri­al streng ver­bo­ten.
Der Urlau­ber soll­te sich auch dar­über infor­mie­ren, wie viel Geld­mit­tel in ein Land mit­ge­bracht wer­den dür­fen. So darf auf Jamai­ka kei­ne Lan­des­wäh­rung ein- oder aus­ge­führt wer­den, eben­so nicht auf Kuba.

Es gibt auch Bestim­mun­gen, mit denen man eher nicht rech­net. Wer mit Wan­der- oder Sport­schu­hen in Neu­see­land unter­wegs sein möch­te, muss die­se bei der Ein­rei­se ange­ben. Per­so­nen unter 20 Jah­ren dür­fen nach Schwe­den gene­rell kei­nen Alko­hol unter 18 Jah­ren auch kei­nen Tabak ein­füh­ren.
Eini­ge Län­der sind bei der Ein­fuhr von Medi­ka­men­ten sehr streng, so dass man bei der Mit­nah­me von not­wen­di­gen Medi­ka­men­ten sich nicht nur vor­her genau infor­mie­ren muss, son­dern auch unbe­dingt ein mehr­spra­chi­ges Attest und eine eng­li­sche Über­set­zung des Bei­pack­zet­tels dabei haben soll­te.

E‑Zigaretten dür­fen in die VAE und nach Thai­land nicht mit­ge­nom­men wer­den. Der Besitz bzw. die Ein- oder Aus­fuhr schon von gerin­gen Men­gen an Dro­gen führt in vie­len Län­dern nicht nur zu sehr lan­gen Gefäng­nis­stra­fen, son­dern bei­spiels­wei­se in Chi­na, Kuwait, Oman, Sin­ga­pur, Thai­land und VAE droht gar die Todes­stra­fe.

Ausfuhr von Waren

Sehr streng wer­den in vie­len Län­dern auch Ver­stö­ße gegen Aus­fuhr­be­stim­mun­gen geahn­det. Gera­de Pflan­zen, Anti­qui­tä­ten, Leder­pro­duk­te und geo­lo­gi­sche oder archäo­lo­gi­sche Fund­stü­cke dür­fen in vie­len Län­dern nicht aus­ge­führt wer­den.

Einreise nach Deutschland

Bei der Ein­rei­se nach Deutsch­land sind eben­falls Zoll­be­stim­mun­gen zu beach­ten. Wer aus einem EU-Staat nach Deutsch­land ein­reist, darf Waren abga­ben­frei mit­brin­gen, wenn die­se zum per­sön­li­chen Bedarf bestimmt sind. Es wird dabei ange­nom­men, dass zum Bei­spiel fol­gen­de Men­gen zum pri­va­ten Gebrauch die­nen: 800 Ziga­ret­ten, 10 Liter Spi­ri­tuo­sen und 10 kg Kaf­fee.
Es gibt aber eini­ge Son­der­ge­bie­te, etwa die Kana­ri­schen Inseln oder die fran­zö­si­schen Über­see-Depar­te­ments die zoll­recht­lich nicht zur EU gehö­ren. Für die Ein­rei­se aus die­sen Gebie­ten gel­ten bei­spiels­wei­se fol­gen­de Frei­gren­zen: 200 Ziga­ret­ten, 1 Liter hoch­pro­zen­ti­ger Alko­hol.
Bei ande­ren Waren gilt bei der Ein­rei­se per Flug oder Schiff ein Waren­wert von ins­ge­samt 430 € bzw. bei Rei­sen­den unter 15 Jah­ren ein Waren­wert von 175 €.
Doch nicht jedes Sou­ve­nir darf mit­ge­bracht wer­den. Arten­ge­schütz­te Tie­re und Pflan­zen, geschütz­te Kul­tur­gü­ter oder Waf­fen dür­fen nicht ein­ge­führt wer­den.

Infor­ma­tio­nen zu Zoll­be­stim­mun­gen ein­zel­ner Rei­se­län­der fin­det man beim Aus­wär­ti­gen-Amt unter www.auswärtiges-amt.de, Infor­ma­tio­nen über die deut­schen Zoll­be­stim­mun­gen lie­fert die Web­sei­te www.zoll.de
Eine online aus­füll­ba­re Beschei­ni­gung über Mit­füh­rung von Medi­ka­men­ten für Eigen­be­darf zur Vor­la­ge bei Ihrem Haus­arzt fin­den Sie
unter crucero-magazin.de/Formular_Medikamente_2020.pdf (ggf. Ado­be Rea­der not­wen­dig)

Dieser Text ist in CRUCERO 01/2020 erschienen und wurde am 08.01.2020 in der Printausgabe von CRUCERO veröffentlicht. Rechtliche Einschätzungen und Rechtsprechung können sich zwischenzeitlich verändert haben.

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Wir wer­den die Fra­gen unse­rer Lese­rin­nen und Leser sam­meln und eine Aus­wahl der Ein­sen­dun­gen in den fol­gen­den Aus­ga­ben von CRUCERO von Kay P. Rode­gra beant­wor­ten las­sen.

Weitere Informationen

zum Rei­se­recht bei Kreuz­fahr­ten kos­ten­frei unter: www.würzburger-tabelle.de

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