Neue Testpflicht ab 1. August: Reisen wird für Ungeimpfte teurer und unkomfortabler

zur Merkliste
hinzugefügt

Die in den ver­gan­ge­nen Tagen dis­ku­tier­te neue Ver­ord­nung zur Test­pflicht für eine Rück­rei­se nach Deutsch­land tritt am Sonn­tag, 1. August 2021, in Kraft. Die Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger erfolg­te am Frei­tag­mit­tag.

„Alle nicht geimpf­ten Ein­rei­sen­den nach Deutsch­land müs­sen sich künf­tig tes­ten las­sen – egal ob sie mit dem Flug­zeug, Auto oder der Bahn kom­men“, so Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn. „Damit redu­zie­ren wir das Risi­ko, dass zusätz­li­che Infek­tio­nen ein­ge­tra­gen wer­den.“

Ab Sonn­tag müs­sen sich alle Rei­se­rück­keh­rer ab 12 Jah­ren unab­hän­gig vom Abrei­se­ort über das digi­ta­le Ein­rei­se­por­tal des RKI (einreiseanmeldung.de) anmel­den. Wer dabei kein Impf- oder Gene­se­nen­zer­ti­fi­kat über­mit­teln kann, muss sich vor der Rück­rei­se nach Deutsch­land auf Covid-19 tes­ten las­sen. Die Durch­füh­rung eines Anti­gen­tests darf maxi­mal 48 Stun­den vor Ein­rei­se zurück­lie­gen, ein PCR-Test maxi­mal 72 Stun­den. Ein Selbst­test wird nicht aner­kannt.

Rei­se­rück­keh­rer aus Hoch­in­zi­denz­ge­bie­ten ohne Impf­nach­weis müs­sen sich zusätz­lich für 10 Tage in Qua­ran­tä­ne bege­ben. Die Durch­füh­rung eines Anti­gen­tests darf hier maxi­mal 24 Stun­den vor Ein­rei­se zurück­lie­gen.
Frü­hes­tens fünf Tage nach der Ein­rei­se kann ein erneu­ter Test erfol­gen, der bei nega­ti­vem Ergeb­nis die Qua­ran­tä­ne been­den kann. Geimpf­te und Gene­se­ne sind von Test- und Qua­ran­tä­ne befreit.

Wer aus einem Virus­va­ri­an­ten­ge­biet zurück­kehrt, muss für 14 Tage in Qua­ran­tä­ne. Eine Mög­lich­keit der Frei­tes­tung gibt es nicht. Die Qua­ran­tä­ne-Anord­nung gilt dabei auch für Geimpf­te und Gene­se­ne Per­so­nen.

Risi­ko­ge­bie­te wer­den ab dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kate­go­rien aus­ge­wie­sen: Hoch­ri­si­ko­ge­bie­te (bis­her Hoch­in­zi­denz­ge­bie­te) und wei­ter­hin Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­te. Die Kate­go­rie der „ein­fa­chen“ Risi­ko­ge­bie­te ent­fällt Das RKI hat die­se Ände­run­gen am Frei­tag­abend ver­öf­fent­licht.

Wer bezahlt den Test?

Die Kos­ten für den Coro­na-Test muss jeder Urlau­ber selbst tra­gen.

TUI Crui­ses und AIDA bie­ten wie schon zuvor not­wen­di­ge Tests für die Rück­rei­se an Bord an. Die Kos­ten dafür betra­gen bei bei­den Anbie­tern der­zeit 25 Euro pro Per­son.

Die aktu­el­le Ver­ord­nung gilt zunächst bis zum 30. Sep­tem­ber 2021.

Fehler gefunden? Schreiben Sie eine Mail an: redaktion@crucero-magazin.de

NEWSLETTER ANMELDUNG

DISKUSSION

You cannot copy content of this page