Die in den vergangenen Tagen diskutierte neue Verordnung zur Testpflicht für eine Rückreise nach Deutschland tritt am Sonntag, 1. August 2021, in Kraft. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am Freitagmittag.
„Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen – egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden.“
Ab Sonntag müssen sich alle Reiserückkehrer ab 12 Jahren unabhängig vom Abreiseort über das digitale Einreiseportal des RKI (einreiseanmeldung.de) anmelden. Wer dabei kein Impf- oder Genesenenzertifikat übermitteln kann, muss sich vor der Rückreise nach Deutschland auf Covid-19 testen lassen. Die Durchführung eines Antigentests darf maximal 48 Stunden vor Einreise zurückliegen, ein PCR-Test maximal 72 Stunden. Ein Selbsttest wird nicht anerkannt.
Reiserückkehrer aus Hochinzidenzgebieten ohne Impfnachweis müssen sich zusätzlich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Durchführung eines Antigentests darf hier maximal 24 Stunden vor Einreise zurückliegen.
Frühestens fünf Tage nach der Einreise kann ein erneuter Test erfolgen, der bei negativem Ergebnis die Quarantäne beenden kann. Geimpfte und Genesene sind von Test- und Quarantäne befreit.
Wer aus einem Virusvariantengebiet zurückkehrt, muss für 14 Tage in Quarantäne. Eine Möglichkeit der Freitestung gibt es nicht. Die Quarantäne-Anordnung gilt dabei auch für Geimpfte und Genesene Personen.
Risikogebiete werden ab dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete (bisher Hochinzidenzgebiete) und weiterhin Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt Das RKI hat diese Änderungen am Freitagabend veröffentlicht.
Wer bezahlt den Test?
Die Kosten für den Corona-Test muss jeder Urlauber selbst tragen.
TUI Cruises und AIDA bieten wie schon zuvor notwendige Tests für die Rückreise an Bord an. Die Kosten dafür betragen bei beiden Anbietern derzeit 25 Euro pro Person.
Die aktuelle Verordnung gilt zunächst bis zum 30. September 2021.