An- und Abreisen in und aus dem Urlaub sind heute, am 13. März 2023, in Teilen des Landes wieder von Streikmaßnahmen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi betroffen. An den Flughäfen Berlin-Brandenburg, Hannover, Bremen und Hamburg streiken Beschäftigte für 24 Stunden und sorgen damit für Ausfall von Flügen. Mehrere Zehntausend Passagiere sollen heute davon betroffen sein.
Fluggästen wird geraten, ihre Airline anzusprechen. Die Streikmaßnahmen enden erst in der Nacht zu Dienstag (14. März 2023). Üblicherweise wird auch am Folgetag mit Einschränkungen an den Flughäfen zu rechnen sein.
Hintergrund für die Streikmaßnahmen sind einerseits die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen, örtliche Verhandlungen für Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste und andererseits die bundesweiten Mantel-Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Luftsicherheit. Die Gewerkschaft fordert für die im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen 10,5 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 500 Euro mehr pro Monat. Die Arbeitgeber boten zuletzt fünf Prozent mehr Geld in zwei Schritten und Einmalzahlungen in Höhe von 2.500 Euro.
Eine neue Verhandlungsrunde ist vom 27. bis 29. März in geplant.
Zusätzlich Streiks bei der Bahn ab Ende März möglich
Die Eisenbahnergewerkschaft EVG wird am 28. Februar in die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn und rund 50 weiteren Unternehmen über einen neuen Tarifvertrag einsteigen. Die Forderungen nach 12 Prozent mehr Lohn und einer Mindeststeigerung von 650 Euro im Monat, die die Tarifkommission beschlossen hat, übersteigen dabei deutlich die Forderungen von Ver.di in der aktuellen Auseinandersetzung. Die Gespräche sollen am 23. März enden. Nach Medienberichten vom Sonntag plane Verdi mit der EVG einen Streik am 27. März.
Diese Rechte haben Passagiere
Passagiere haben ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Innerdeutsche Flüge können in eine Bahnfahrt gewandelt werden. Dazu benötigen die Passagiere aber eine entsprechende Benachrichtigung der Airline. Das Flugticket gilt nicht automatisch als Bahnticket.
Wird die Airline nicht von sich aus aktiv, sollten betroffene Passagiere eine Frist von drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Erfolgte keine Umbuchung, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen.
Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.
Der Anspruch auf Entschädigungszahlung entfällt bei Streiks des Boden- bzw. Flughafenpersonals handelt. Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung EG 261 kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das Personal der Airline in Streik tritt. Das ist bei diesen Streikmaßnahmen heute nicht der Fall.