Indi­vi­du­el­le Land­aus­flü­ge in Ita­li­en für Kreuz­fahrt­gäs­te wei­ter nicht mög­lich

Trotz der Harmonisierung der EU-Impfzertifikate, die am 1. Februar in Kraft getreten ist, bleibt die italienische Regierung vorerst beim Verbot individueller Landgänge.

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Es sind nur zwei­ein­halb Zei­len im Dekret des ita­lie­ni­schen Prä­si­den­ten vom 2. März 2021. Doch die­ser eine Halb­satz macht seit fast einem Jahr indi­vi­du­el­le Land­aus­flü­ge für Kreuz­fahrt­gäs­te in Ita­li­en unmög­lich. Unter Arti­kel 53, Zif­fer 5 heißt es über­setzt: „…ver­bo­ten sind kos­ten­lo­se Aus­flü­ge, bei denen die Kreuz­fahrt­diens­te kei­ne beson­de­ren Maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung von Infek­tio­nen ergrei­fen kön­nen.“

Die­se Bestim­mung wird seit­dem von allen Ree­de­rei­en als Ver­pflich­tung inter­pre­tiert, sich in Ita­li­en an soge­nann­te „Bubble-Aus­flü­ge“ zu hal­ten. Spiel­raum, unab­hän­gi­ge Aus­flü­ge zuzu­las­sen, ist nicht vor­ge­se­hen.

Kos­ten­pflich­ti­ge indi­vi­du­el­le Aus­flü­ge wären theo­re­tisch nach den Wor­ten der Bestim­mung mög­lich, soweit Dritt­an­bie­ter eben­falls erfor­der­li­che Maß­nah­men zum Infek­ti­ons­schutz ergrei­fen und sich den Ree­de­rei­en gegen­über ver­pflich­ten wür­den. Zu sol­chen Ver­ein­ba­run­gen ist es bis­lang jedoch nicht gekom­men.

Grü­ner Pass ohne Wir­kung

Mit der Ein­füh­rung des Grü­nen Pass in Ita­li­en, der dem EU-Impf­zer­ti­fi­kat ent­spricht, hät­te die Rege­lung für voll­stän­dig geimpf­te Kreuz­fahrt­gäs­te eigent­lich auf­ge­ho­ben wer­den kön­nen. Denn die Maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung von Infek­tio­nen an Bord unter­schei­den sich seit­dem nicht mehr von den Kon­zep­ten an Land – im Gegen­teil: an Bord gel­ten stren­ge­re Regeln.

Da Ita­li­en-Urlau­ber, die auf dem Land­weg in die Regio­nen des Lan­des rei­sen, sich wäh­rend der gesam­ten Zeit ihres Auf­ent­hal­tes frei bewe­gen kön­nen, ist das Fest­hal­ten am Ver­bot indi­vi­du­el­ler Land­gän­ge von Kreuz­fahrt­ur­lau­bern kaum nach­voll­zieh­bar.

Mit der Har­mo­ni­sie­rung der Impf­zer­ti­fi­ka­te, die am 1. Febru­ar in Kraft getre­ten ist, hät­te es eine wei­te­re Mög­lich­keit gege­ben, vom Aus­flugs­ver­bot Abstand zu neh­men. Ins­be­son­de­re da es durch das Impf­zer­ti­fi­kat und die Quo­te der Auf­fri­schungs­imp­fun­gen auch in Ita­li­en star­ke Maß­nah­men zum Gesund­heits­schutz gibt.

Für eine Ände­rung der Rege­lung gibt es bis­her jedoch kei­ne Anzei­chen.

Ree­de­rei­en sehen kei­ne Ände­rung der Lage

Auch die Ree­de­rei­en haben dazu kei­ne neu­en Infor­ma­tio­nen. MSC Kreuz­fahr­ten teil­te uns auf Rück­fra­ge dazu mit: „Ab März 2022 sol­len voll­stän­dig geimpf­te Gäs­te selbst­stän­dig an Land gehen kön­nen. Sie müs­sen ledig­lich die Anfor­de­run­gen für den Land­gang ent­spre­chend der Län­der, die sie besu­chen, befol­gen.“
Kon­kre­te Anga­ben zu indi­vi­du­el­len Land­aus­flü­gen in Ita­li­en wur­den nicht gemacht.

TUI Crui­ses wird mit der Mein Schiff 6 am 20. März erst­mals in die­sem Jahr mit Gäs­ten Ita­li­en anlau­fen. Die Land­aus­flü­ge die­ser Rei­se wür­den den dann gel­ten­den Vor­ga­ben der ita­lie­ni­schen Regie­rung und dem Infek­ti­ons­ge­sche­hen ange­passt wer­den. „Aktu­el­le Rege­lun­gen der ita­lie­ni­schen Regie­rung, die den neu­en Emp­feh­lun­gen der EU-Kom­mis­si­on fol­gen, lie­gen uns zum jet­zi­gen Zeit­punkt noch nicht vor“, sag­te eine Spre­che­rin.

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