Herbstferien-Check: 21 Millionen Fluggäste in Europa von Verspätungen betroffen

Mehr als 21 Millionen Passagier hatten im Okotber mit Flugproblemen zu kämpfen. Verspätungs- und Ausfallquote ist dabei in Portugal, Niederlande und Deutschland am höchsten.

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Die Herbst­fe­ri­en sind zu Ende. Nach den chao­ti­schen Som­mer­mo­na­ten gab es auch im Okto­ber zahl­rei­che Flug­ver­spä­tun­gen und Aus­fäl­le. Allein in Deutsch­land streik­te Euro­wings zwei­mal und sorg­te für Ärger bei Urlau­bern.

Air­Help, die welt­weit größ­te Orga­ni­sa­ti­on für Flug­gast­rech­te, hat in einer aktu­el­len Ana­ly­se her­aus­ge­fun­den, dass im über­prüf­ten Zeit­raum mehr als 28 Pro­zent aller Pas­sa­gie­re in Euro­pa ver­spä­tet ihren Start­flug­ha­fen ver­lie­ßen.

Ins­ge­samt 21 Mil­lio­nen Flug­gäs­te waren in die­sem Zeit­raum von Flug­un­ter­bre­chun­gen betrof­fen – 2,5 Mil­lio­nen davon in Deutsch­land.

In Portugal ist die Anzahl an verspäteten Fluggästen am höchsten

Der Per­so­nal­man­gel an Flug­hä­fen macht sich nicht nur in Deutsch­land bemerk­bar, auch Pas­sa­gie­re in Por­tu­gal muss­ten in die­sem Herbst star­ke Ner­ven bewei­sen. Bei 42 Pro­zent der Rei­sen­den hat sich der Abflug ver­zö­gert. Mit Blick auf Flug­ver­spä­tun­gen belegt Por­tu­gal somit den ers­ten Platz.

In Deutsch­land und den Nie­der­lan­den hat­te jeder drit­te Pas­sa­gier mit Ver­spä­tun­gen und Aus­fäl­len zu kämp­fen (33 Pro­zent), dicht gefolgt von Groß­bri­tan­ni­en mit 32 Pro­zent.

Anders sieht es hin­ge­gen in Finn­land aus. Das skan­di­na­vi­sche Land belegt mit einem Anteil von 15 Pro­zent den letz­ten Platz des Ran­kings und weist somit die nied­rigs­te Ver­spä­tungs- und Aus­fall­quo­te auf. Flug­gäs­te in Öster­reich und Est­land blie­ben eben­so ver­hält­nis­mä­ßig ver­schont: Bei 17 bezie­hungs­wei­se 19 Pro­zent der Pas­sa­gie­re zöger­te sich der Abflug hin­aus.

Fluggesellschaften verursachten 80 Prozent der schwerwiegenden Probleme selbst

Es gibt diver­se Grün­de, war­um es an Flug­hä­fen zu Unter­bre­chun­gen kommt. Den­noch wer­den sie in vie­len Fäl­len durch Air­lines ver­ur­sacht, bei­spiels­wei­se auf­grund von vor­an­ge­gan­ge­nen Ver­spä­tun­gen. Aber auch tech­ni­sche Schwie­rig­kei­ten lie­gen im Zustän­dig­keits­be­reich der Flug­ge­sell­schaft.

In Lett­land waren Flug­ge­sell­schaf­ten für 100 Pro­zent der Stö­run­gen ver­ant­wort­lich, die Ver­spä­tun­gen von mehr als drei Stun­den oder Aus­fäl­le ver­ur­sach­ten. Auch Island und Däne­mark wie­sen eine hohe Eigen­ver­schul­dungs­quo­te sei­tens der Air­lines auf: Die­se ver­ur­sach­ten hier 98 bezie­hungs­wei­se 96 Pro­zent der Pro­ble­me.

In Deutsch­land waren Flug­ge­sell­schaf­ten der Aus­lö­ser für rund 91 Pro­zent der schwer­wie­gen­den Stö­run­gen.

Rund 1,6 Millionen Passagier:innen sind entschädigungsberechtigt

Euro­pa­weit hat­ten in die­sem Herbst bereits mehr als 21 Mil­lio­nen Pas­sa­gie­re Schwie­rig­kei­ten mit ihrem Flug. Fast jeder vier­te Flug­rei­sen­de war dem­nach von Ver­zö­ge­run­gen oder Annul­lie­run­gen betrof­fen.

Bei Flug­aus­fäl­len und schwer­wie­gen­den Ver­spä­tun­gen von mehr als drei Stun­den haben Rei­sen­de das Recht auf Ent­schä­di­gungs­zah­lung, wenn die Schuld für die Pro­ble­me bei den Flug­ge­sell­schaf­ten liegt. In Euro­pa waren im Okto­ber rund zwei Mil­lio­nen Rei­sen­de von sol­chen  schwer­wie­gen­den Kom­pli­ka­tio­nen betrof­fen – 1,6 Mil­lio­nen kön­nen ihren Anspruch gel­tend machen, da die Air­lines in den jewei­li­gen Fäl­len für die Kom­pli­ka­tio­nen ver­ant­wort­lich sind.

„Wie unse­re Ana­ly­se zeigt, ging es an den euro­päi­schen Flug­hä­fen auch in die­sem Okto­ber chao­tisch zu. Nicht nur der Per­so­nal­man­gel, auch die bei­den Euro­wings-Streiks in Deutsch­land haben die Situa­ti­on im Herbst ver­schärft. Aber: Vie­le Flug­gäs­te wis­sen nicht, dass sie bei weit­rei­chen­den Pro­ble­men einen Anspruch von bis zu 600 Euro gel­tend machen kön­nen. So sind in Deutsch­land allein im Okto­ber rund 219.000 Rei­sen­de ent­schä­di­gungs­be­rech­tigt. Das ist nach Groß­bri­tan­ni­en der zweit­größ­te Anteil im euro­pa­wei­ten Ver­gleich. Auf unse­rer Web­sei­te kön­nen betrof­fe­ne Flug­gäs­te kos­ten­los ihren Anspruch prü­fen, bevor sie auf die Air­lines direkt oder mit unse­rer Hil­fe zuge­hen” erklärt Julián Navas, Rechts­exper­te bei Air­Help.

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Die Höhe der Ent­schä­di­gungs­zah­lung berech­net sich aus der Län­ge der Flug­stre­cke. Der recht­mä­ßi­ge Ent­schä­di­gungs­an­spruch ist abhän­gig von der tat­säch­li­chen Ver­spä­tungs­dau­er am Ankunfts­ort sowie dem Grund für den aus­ge­fal­le­nen oder ver­spä­te­ten Flug.

Betrof­fe­ne Pas­sa­gie­re kön­nen ihren Ent­schä­di­gungs­an­spruch rück­wir­kend durch­set­zen, bis zu drei Jah­re nach ihrem Flug­ter­min.
Außer­ge­wöhn­li­che Umstän­de wie Unwet­ter oder medi­zi­ni­sche Not­fäl­le kön­nen bewir­ken, dass die aus­füh­ren­de Air­line von der Kom­pen­sa­ti­ons­pflicht befreit wird. Geplan­te Ereig­nis­se, wie Streiks bei den Flug­ge­sell­schaf­ten, zäh­len nicht dazu.

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QuelleAirHelp

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