Die Herbstferien sind zu Ende. Nach den chaotischen Sommermonaten gab es auch im Oktober zahlreiche Flugverspätungen und Ausfälle. Allein in Deutschland streikte Eurowings zweimal und sorgte für Ärger bei Urlaubern.
AirHelp, die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, hat in einer aktuellen Analyse herausgefunden, dass im überprüften Zeitraum mehr als 28 Prozent aller Passagiere in Europa verspätet ihren Startflughafen verließen.
Insgesamt 21 Millionen Fluggäste waren in diesem Zeitraum von Flugunterbrechungen betroffen – 2,5 Millionen davon in Deutschland.
In Portugal ist die Anzahl an verspäteten Fluggästen am höchsten
Der Personalmangel an Flughäfen macht sich nicht nur in Deutschland bemerkbar, auch Passagiere in Portugal mussten in diesem Herbst starke Nerven beweisen. Bei 42 Prozent der Reisenden hat sich der Abflug verzögert. Mit Blick auf Flugverspätungen belegt Portugal somit den ersten Platz.
In Deutschland und den Niederlanden hatte jeder dritte Passagier mit Verspätungen und Ausfällen zu kämpfen (33 Prozent), dicht gefolgt von Großbritannien mit 32 Prozent.
Anders sieht es hingegen in Finnland aus. Das skandinavische Land belegt mit einem Anteil von 15 Prozent den letzten Platz des Rankings und weist somit die niedrigste Verspätungs- und Ausfallquote auf. Fluggäste in Österreich und Estland blieben ebenso verhältnismäßig verschont: Bei 17 beziehungsweise 19 Prozent der Passagiere zögerte sich der Abflug hinaus.
Fluggesellschaften verursachten 80 Prozent der schwerwiegenden Probleme selbst
Es gibt diverse Gründe, warum es an Flughäfen zu Unterbrechungen kommt. Dennoch werden sie in vielen Fällen durch Airlines verursacht, beispielsweise aufgrund von vorangegangenen Verspätungen. Aber auch technische Schwierigkeiten liegen im Zuständigkeitsbereich der Fluggesellschaft.
In Lettland waren Fluggesellschaften für 100 Prozent der Störungen verantwortlich, die Verspätungen von mehr als drei Stunden oder Ausfälle verursachten. Auch Island und Dänemark wiesen eine hohe Eigenverschuldungsquote seitens der Airlines auf: Diese verursachten hier 98 beziehungsweise 96 Prozent der Probleme.
In Deutschland waren Fluggesellschaften der Auslöser für rund 91 Prozent der schwerwiegenden Störungen.
Rund 1,6 Millionen Passagier:innen sind entschädigungsberechtigt
Europaweit hatten in diesem Herbst bereits mehr als 21 Millionen Passagiere Schwierigkeiten mit ihrem Flug. Fast jeder vierte Flugreisende war demnach von Verzögerungen oder Annullierungen betroffen.
Bei Flugausfällen und schwerwiegenden Verspätungen von mehr als drei Stunden haben Reisende das Recht auf Entschädigungszahlung, wenn die Schuld für die Probleme bei den Fluggesellschaften liegt. In Europa waren im Oktober rund zwei Millionen Reisende von solchen schwerwiegenden Komplikationen betroffen – 1,6 Millionen können ihren Anspruch geltend machen, da die Airlines in den jeweiligen Fällen für die Komplikationen verantwortlich sind.
„Wie unsere Analyse zeigt, ging es an den europäischen Flughäfen auch in diesem Oktober chaotisch zu. Nicht nur der Personalmangel, auch die beiden Eurowings-Streiks in Deutschland haben die Situation im Herbst verschärft. Aber: Viele Fluggäste wissen nicht, dass sie bei weitreichenden Problemen einen Anspruch von bis zu 600 Euro geltend machen können. So sind in Deutschland allein im Oktober rund 219.000 Reisende entschädigungsberechtigt. Das ist nach Großbritannien der zweitgrößte Anteil im europaweiten Vergleich. Auf unserer Webseite können betroffene Fluggäste kostenlos ihren Anspruch prüfen, bevor sie auf die Airlines direkt oder mit unserer Hilfe zugehen” erklärt Julián Navas, Rechtsexperte bei AirHelp.
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Geplante Ereignisse, wie Streiks bei den Fluggesellschaften, zählen nicht dazu.