Heathrow-Ausfall stört Flugverkehr massiv – ADV fordert stärkeren Schutz kritischer Infrastruktur

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Ein Brand in einem Umspann­werk nahe Lon­don hat am Mor­gen zum voll­stän­di­gen Aus­fall des Flug­ha­fens Heath­row geführt. Die Fol­gen des Strom­aus­falls betref­fen auch den Flug­ver­kehr zwi­schen Deutsch­land und dem Ver­ei­nig­ten König­reich. Nach Anga­ben des Flug­ha­fen­ver­bands ADV fal­len über 50 Flü­ge aus, rund 9.000 Pas­sa­gie­re kön­nen nicht wie geplant rei­sen. Täg­lich bestehen etwa 100 Flug­ver­bin­dun­gen zwi­schen deut­schen Flug­hä­fen und Lon­don-Heath­row. Eini­ge Ver­bin­dun­gen wer­den auf die Lon­do­ner Flug­hä­fen Gat­wick und Stan­sted umge­lei­tet.

ADV-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Ralph Bei­sel erklär­te: „Der Vor­fall zeigt, dass trotz aller Vor­keh­run­gen und Red­un­dan­zen kri­ti­sche Infra­struk­tu­ren ver­wund­bar sind. Ein Flug­ha­fen kann sich nicht voll­stän­dig selbst ver­sor­gen und ist auf exter­ne Ver­sor­gungs­netz­wer­ke ange­wie­sen. Das künf­ti­ge Gesetz zum Schutz kri­ti­scher Infra­struk­tu­ren in Deutsch­land (KRI­TIS-Dach­ge­setz) muss daher ins­be­son­de­re die­se Netz­wer­ke fokus­sie­ren, auf die Betrei­ber der Ver­kehrs­in­fra­struk­tu­ren selbst kei­nen Ein­fluss haben. Es gilt, volks­wirt­schaft­li­chen Scha­den durch Still­stand zu ver­hin­dern. Dafür muss das Gesetz auch den Rah­men schaf­fen, die Betrei­ber finan­zi­ell zu unter­stüt­zen und den Aus­bau der Ver­kehrs­wen­de zu ermög­li­chen. Die Rol­le der Kri­ti­schen Infra­struk­tur darf nicht aus­schließ­lich mit Pflich­ten zu Inves­ti­ti­on oder Report­ing ver­bun­den sein. Der Bund muss ihre Rol­le auch posi­tiv wür­di­gen und ihre Sicher­heit aktiv unter­stüt­zen. Das neu geschaf­fe­ne Son­der­ver­mö­gen für die Infra­struk­tur in Deutsch­land öff­net hier­für den nöti­gen Spiel­raum.“

Stromversorgung von Flughäfen streng geregelt

Für die Strom­ver­sor­gung flug­be­triebs­re­le­van­ter Sys­te­me gel­ten inter­na­tio­nal und euro­pa­weit ver­bind­li­che Vor­ga­ben. Die Inter­na­tio­na­le Zivil­luft­fahrt­or­ga­ni­sa­ti­on ICAO schreibt in Annex 14 (Kapi­tel 8) red­un­dan­te elek­tri­sche Sys­te­me für Navi­ga­ti­ons- und Beleuch­tungs­an­la­gen vor. Ergän­zend regelt das „Aero­dro­me Design Manu­al Part 5“ die tech­ni­schen Details, etwa wie schnell von der pri­mä­ren auf eine sekun­dä­re Strom­quel­le umge­schal­tet wer­den muss und wel­che Sys­te­me zwin­gend abge­si­chert sein müs­sen.

Auch auf euro­päi­scher Ebe­ne gibt es kla­re Vor­ga­ben: Die EASA-Ver­ord­nung VO (EU) 2014/139 ver­pflich­tet Flug­hä­fen in einem tech­ni­schen Anhang zur Aus­stat­tung zen­tra­ler Ein­rich­tun­gen wie Flug­si­che­rung, Meteo­ro­lo­gie und Befeue­rung mit einer unab­hän­gi­gen Not­strom­ver­sor­gung.

Zusätz­li­che natio­na­le Rege­lun­gen grei­fen ins­be­son­de­re für die Ter­mi­nals als öffent­li­che Gebäu­de. In Deutsch­land gilt das jewei­li­ge Lan­des­bau­recht, das durch Lan­des­bau­ord­nun­gen sowie die Ver­samm­lungs­stät­ten­richt­li­ni­en ergänzt wird. Dar­in ist unter ande­rem fest­ge­legt, wel­che Not­strom­sys­te­me für den Betrieb öffent­li­cher Gebäu­de im Fall eines Strom­aus­falls vor­zu­hal­ten sind.

Update: Der Flughafen London-Heathrow nimmt langsam den Betrieb wieder auf. Zunächst sollen jedoch nur Repatriierungsflüge und die Verlegung von Maschinen, die durch den Ausfall verspätet sind, durchgeführt werden. Passagieren wird weiterhin empfohlen, sich für weitere Informationen an ihre Fluggesellschaft zu wenden.

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