Ein Brand in einem Umspannwerk nahe London hat am Morgen zum vollständigen Ausfall des Flughafens Heathrow geführt. Die Folgen des Stromausfalls betreffen auch den Flugverkehr zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Nach Angaben des Flughafenverbands ADV fallen über 50 Flüge aus, rund 9.000 Passagiere können nicht wie geplant reisen. Täglich bestehen etwa 100 Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und London-Heathrow. Einige Verbindungen werden auf die Londoner Flughäfen Gatwick und Stansted umgeleitet.
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel erklärte: „Der Vorfall zeigt, dass trotz aller Vorkehrungen und Redundanzen kritische Infrastrukturen verwundbar sind. Ein Flughafen kann sich nicht vollständig selbst versorgen und ist auf externe Versorgungsnetzwerke angewiesen. Das künftige Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland (KRITIS-Dachgesetz) muss daher insbesondere diese Netzwerke fokussieren, auf die Betreiber der Verkehrsinfrastrukturen selbst keinen Einfluss haben. Es gilt, volkswirtschaftlichen Schaden durch Stillstand zu verhindern. Dafür muss das Gesetz auch den Rahmen schaffen, die Betreiber finanziell zu unterstützen und den Ausbau der Verkehrswende zu ermöglichen. Die Rolle der Kritischen Infrastruktur darf nicht ausschließlich mit Pflichten zu Investition oder Reporting verbunden sein. Der Bund muss ihre Rolle auch positiv würdigen und ihre Sicherheit aktiv unterstützen. Das neu geschaffene Sondervermögen für die Infrastruktur in Deutschland öffnet hierfür den nötigen Spielraum.“
Stromversorgung von Flughäfen streng geregelt
Für die Stromversorgung flugbetriebsrelevanter Systeme gelten international und europaweit verbindliche Vorgaben. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO schreibt in Annex 14 (Kapitel 8) redundante elektrische Systeme für Navigations- und Beleuchtungsanlagen vor. Ergänzend regelt das „Aerodrome Design Manual Part 5“ die technischen Details, etwa wie schnell von der primären auf eine sekundäre Stromquelle umgeschaltet werden muss und welche Systeme zwingend abgesichert sein müssen.
Auch auf europäischer Ebene gibt es klare Vorgaben: Die EASA-Verordnung VO (EU) 2014/139 verpflichtet Flughäfen in einem technischen Anhang zur Ausstattung zentraler Einrichtungen wie Flugsicherung, Meteorologie und Befeuerung mit einer unabhängigen Notstromversorgung.
Zusätzliche nationale Regelungen greifen insbesondere für die Terminals als öffentliche Gebäude. In Deutschland gilt das jeweilige Landesbaurecht, das durch Landesbauordnungen sowie die Versammlungsstättenrichtlinien ergänzt wird. Darin ist unter anderem festgelegt, welche Notstromsysteme für den Betrieb öffentlicher Gebäude im Fall eines Stromausfalls vorzuhalten sind.