Ab 14. Februar müssen alle Gäste von Hapag-Lloyd Cruises eine Auffrischungsimpfung nachweisen, falls die Grundimmunisierung gegen Covid-19 mehr als drei Monate zurückliegt.
Der Impfnachweiss muss bei Reiseantritt im Impfpass oder im digitalen Impfnachweis ersichtlich sein. Die Reederei empfiehlt ihren Gästen, sich rechtzeitig um einen Auffrisch-Impftermin zu kümmern und einen neuen digitalen Nachweis ausstellen zu lassen.
Sollte ein Gast den Nachweis nicht vorlegen können, wird die Mitreise verwehrt und der Reisevertrag gekündigt. Ein Nachweis einer Genesung ohne zusätzlichen Impfnachweis ist nicht ausreichend.
Hapag-Llyod Cruises ist damit die erste Reederei, die eine Booster-Impfung voraussetzt.
Booster noch nicht überall verpflichtend
Andere Reedereien sind noch nicht soweit. AIDA verpflichtet die Gäste zwar zur vollständigen Impfung, die Booster-Impfung wird jedoch nur dringend empfohlen. Lediglich für Reisen mit Stopp in Frankreich wird die Booster-Impfung wegen Vorgaben der französischen Regierung für Landgänge verlangt. Hier müssen ab 15. Januar auch Gäste ab 18 Jahren die Auffrischungsimpfung nachweisen.
TUI Cruises hat die Regeln noch nicht angepasst. Ab 23. Februar müssen alle Gäste ab 12 Jahren einen vollständigen Impfschutz nachweisen können. Nach aktueller Definition ist das weiterhin nur die Grundimmunisierung nach der zweiten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bzw. nach einer Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
Ab dem 1. Februar gilt nach einer EU-Vorgabe das aktuelle Impfzertifikat nur noch 9 Monate, falls keine Auffrischungsimpfung erfolgt.
Damit sind auch alle anderen Reiseanbieter gezwungen, von ihren Kunden in Zukunft eine Boosterimpfung zu verlangen, da andernfalls kein Impfschutz vorliegt und die Destinationen eine Einreise verwehren könnten.