Eine gut sortierte Reiseapotheke* gehört in jedes Gepäck, egal ob es zum Wandern in die Berge geht, für einen Kurztrip in die Stadt oder zur Erholung an den Strand. Je nach Reiseziel kann der Inhalt variieren, aber eine medizinische Basis-Ausstattung sollte immer in den Koffer.
Dazu gehören neben Medikamenten, die Urlauber regelmäßig einnehmen müssen,
- Schmerzmittel*
- Erkältungsmittel*
- Durchfallmittel*
- Sonnen*- und Insektenschutz*
- Pflaster, Mullbinden, Pinzette und Desinfektionsmittel*
Wer mit Kindern verreist*, sollte zudem noch Hustensaft, Ohrentropfen, ein Fieberthermometer und Fiebermittel dabeihaben.
Vor allem bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sollten sich Urlauber vorab über mögliche Einfuhrbestimmungen im Zielland als auch über die Zollbestimmungen bei der Ausreise informieren. Auf der Webseite des Auswärtigen Amts gibt es weitere Hinweise dazu.
Ist es erlaubt, Kinder früher aus der Schule zu nehmen?
Die Preise für Flüge und Hotels sind in den Ferien oft besonders hoch. Eltern von schulpflichtigen Kindern können ein Lied davon singen. „Wer auf die Idee kommt, bereits ein oder zwei Tage vor Ferienbeginn mit den Kindern in den Urlaub zu fahren, muss unter Umständen mit Konsequenzen rechnen“, so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz.
Denn: „In Deutschland gilt je nach Bundesland bis zur 9. oder 10. Klasse die Vollzeitschulpflicht. Jugendliche, die sich danach für eine Ausbildung entscheiden, haben immer noch eine Berufsschulpflicht von meist drei Jahren bis zum Ende der Ausbildung. Eltern, deren schulpflichtige Kinder wegen eines Urlaubs dem Unterricht fernbleiben, müssen mit hohen Strafen rechnen.“
Da nutzt dann auch der billigere Flug nichts. Die Bußgelder unterscheiden sich je nach Bundesland. Die maximale Höhe liegt zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Eltern haben aber die Möglichkeit, eine Schulbefreiung für ihr Kind zu beantragen. Hierfür muss allerdings meist ein konkreter, wichtiger Grund vorliegen. Dass Eltern ein paar Tage länger oder günstiger Urlaub machen möchten, zählt für die meisten Schulen und Gerichte in der Regel nicht.
Haus und Garten auf Unwetter vorbereiten
Um Schäden durch Leitungswasser oder Überspannungsschäden durch einen Blitzeinschlag zu vermeiden, sollten Urlauber in ihrem Haus oder ihrer Wohnung vor der Abreise einige Vorkehrungen treffen. „Dazu gehört bei längeren Reisen, den Hauptwasserhahn vorsorglich abzudrehen und nicht benötigte Elektrogeräte wie Fernseher, Radio oder WLAN-Router auszustecken“, rät Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO. Das spart zusätzlich Strom.
Für den Fall eines Sturms beziehungsweise Unwetters sollten Hausbesitzer prüfen, ob Dachziegel locker sind und ob die Regenrinne verstopft oder beschädigt ist. Peter Schnitzler rät zudem, bewegliche Gegenstände im Garten wie Stühle, Blumenkübel oder Sonnenschirme zu befestigen oder zu verstauen. Kurz vor der Abreise gilt: Alle Fenster schließen.
Keine Chance für Einbrecher
Auch wenn die Einbruchszahlen während der Coronapandemie rückläufig waren: Urlaubszeit ist Einbruchszeit – gerade weil diesen Sommer viele endlich wieder verreisen wollen.
Neben einer mechanischen Sicherung, beispielsweise durch Zusatzschlösser an Terrassentüren und Fenstern, ist es sinnvoll, das Haus beziehungsweise die Wohnung nicht unbewohnt aussehen zu lassen.
„Dafür können Urlauber zum Beispiel eine automatische Zeitschaltuhr für Licht oder Rollläden installieren und Freunde oder Nachbarn bitten, den Briefkasten zu leeren“, so Schnitzler. Wer ein öffentliches Profil in den sozialen Medien hat, sollte zudem bei Urlaubs-Postings zurückhaltend sein.
Wohin mit dem Hund?
Zwar gibt es mittlerweile viele haustierfreundliche Unterkünfte, doch nicht überall sind Hunde willkommen. Kann die Fellnase nicht mit in den Urlaub, sind Hundepensionen eine Option. Hier werden die Vierbeiner gemeinsam mit ihren Artgenossen professionell betreut.
Bei der Auswahl sollten die Halter prüfen, ob die Pension Wurmkur und Impfpass vorschreibt sowie über große Räumlichkeiten und Außenflächen verfügt. Die Kosten liegen pro Tag etwa zwischen 30 und 40 Euro.
Eine Alternative ist ein Hundesitter, der den Hund stunden- oder tageweise betreut. Die Berufsbezeichnung ist allerdings nicht geschützt. Daher kann es sinnvoll sein, sich eine Empfehlung geben zu lassen.
Professionelle Hundesitter, die eine Bezahlung für ihre Dienstleistung erhalten, benötigen eine eigene Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Anders ist das bei einer privaten Unterbringung.
Passen Freunde oder Nachbarn während des Urlaubs auf den Vierbeiner auf, sollten die Hundehalter prüfen, ob dies in ihrer Hundehalter-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen ist.