Ein medizinischer Notfall auf Kreuzfahrt oder Krankheit während des Urlaubs auf See: Dann sollten sich Reisende der Bedürfnisse und Möglichkeiten auf Schiffsreisen bewusst sein und richtig Vorsorge tragen.
Trotz der gut ausgestatteten Bordärzte und Notfallstationen auf Kreuzfahrtschiffen kann es bei Krankheit, Unfall oder dringender medizinischer Behandlung nötigenfalls auch schnell zu einer Ausschiffung in ein Krankenhaus am nächsten Hafen kommen. Crucero gibt Tipps und Informationen:
Die Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse wird an Bord nicht angenommen, da die ärztliche Behandlung auf den Schiffen als Privatleistung abgerechnet wird. Man muss also in Vorkasse gehen und kann dann bei der Krankenversicherung die Erstattung beantragen. Bei gesetzlich Versicherten reicht sie allerdings nur bis zur Höhe eines meist gering dimensionierten Deckungsbetrags.
Auslandskrankenversicherung unerlässlich
Eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung ist daher unerlässlich. Sie sollte für den Notfall auch medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte organisatorisch und finanziell abdecken. Darüber hinaus ist es wichtig, eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, um sich gegen unerwartete Kosten abzusichern.
Experten des ADAC empfehlen Menschen mit Vorerkrankungen dringend, vor einer Kreuzfahrt mit einem Arzt, am geeignesten ist der Hausarzt, zu sprechen und zu prüfen, ob das Reisen auf Kreuzfahrtschiffen für die individuelle Gesundheit und medizinische Bedürfnisse geeignet ist.
Passagiere sollten ihre Medikamente und Notfallausrüstung mit an Bord nehmen. Die eigene Reiseapotheke kann bei individuellen Vorerkrankungen, aber auch bei kleineren Beschwerden helfen und die Zeit bis zur professionellen medizinischen Versorgung überbrücken.
Ausschiffung in Notfällen
Vor der Kreuzfahrt sollte eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt Kosten für Behandlungen von Erkrankungen und Notfällen an Bord und in ausländischen Krankenhäusern ab und organisiert einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in ein Krankenhaus in der Heimat. Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung schützen vor unerwarteten Kosten, wenn die Reise aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden muss.
Wenn eine Ausschiffung notwendig wird, zum Beispiel bei einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder schweren Traumata, kümmert sich der Schiffsarzt. Durch die Ausschiffung kann es zu Verzögerungen bei der Behandlung kommen, da zunächst die Evakuierung organisiert und durchgeführt werden muss, bevor der Patient die notwendige medizinische Versorgung an Land erhalten kann. Bei Notfällen wie etwa einem Herzinfarkt, Schlaganfall, Sepsis etc. können Verzögerungen bei der Behandlung potenziell schwerwiegende Folgen haben.