Gesundheitliche Notfälle an Bord: Das müssen Urlauber wissen

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Ein medi­zi­ni­scher Not­fall auf Kreuz­fahrt oder Krank­heit wäh­rend des Urlaubs auf See: Dann soll­ten sich Rei­sen­de der Bedürf­nis­se und Mög­lich­kei­ten auf Schiffs­rei­sen bewusst sein und rich­tig Vor­sor­ge tra­gen.

Trotz der gut aus­ge­stat­te­ten Bord­ärz­te und Not­fall­sta­tio­nen auf Kreuz­fahrt­schif­fen kann es bei Krank­heit, Unfall oder drin­gen­der medi­zi­ni­scher Behand­lung nöti­gen­falls auch schnell zu einer Aus­schif­fung in ein Kran­ken­haus am nächs­ten Hafen kom­men. Cru­ce­ro gibt Tipps und Infor­ma­tio­nen:

Die Ver­si­che­rungs­kar­te der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se wird an Bord nicht ange­nom­men, da die ärzt­li­che Behand­lung auf den Schif­fen als Pri­vat­leis­tung abge­rech­net wird. Man muss also in Vor­kas­se gehen und kann dann bei der Kran­ken­ver­si­che­rung die Erstat­tung bean­tra­gen. Bei gesetz­lich Ver­si­cher­ten reicht sie aller­dings nur bis zur Höhe eines meist gering dimen­sio­nier­ten Deckungs­be­trags.

Auslandskrankenversicherung unerlässlich

Eine welt­weit gül­ti­ge Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ist daher uner­läss­lich. Sie soll­te für den Not­fall auch medi­zi­nisch sinn­vol­le und ver­tret­ba­re Rück­trans­por­te orga­ni­sa­to­risch und finan­zi­ell abde­cken. Dar­über hin­aus ist es wich­tig, eine Rei­se­rück­tritt- und Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um sich gegen uner­war­te­te Kos­ten abzu­si­chern.

Exper­ten des ADAC emp­feh­len Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen drin­gend, vor einer Kreuz­fahrt mit einem Arzt, am geeig­nes­ten ist der Haus­arzt, zu spre­chen und zu prü­fen, ob das Rei­sen auf Kreuz­fahrt­schif­fen für die indi­vi­du­el­le Gesund­heit und medi­zi­ni­sche Bedürf­nis­se geeig­net ist.

Pas­sa­gie­re soll­ten ihre Medi­ka­men­te und Not­fall­aus­rüs­tung mit an Bord neh­men. Die eige­ne Rei­se­apo­the­ke kann bei indi­vi­du­el­len Vor­er­kran­kun­gen, aber auch bei klei­ne­ren Beschwer­den hel­fen und die Zeit bis zur pro­fes­sio­nel­len medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung über­brü­cken.

Ausschiffung in Notfällen

Vor der Kreuz­fahrt soll­te eine welt­weit gül­ti­ge Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Die­se deckt Kos­ten für Behand­lun­gen von Erkran­kun­gen und Not­fäl­len an Bord und in aus­län­di­schen Kran­ken­häu­sern ab und orga­ni­siert einen medi­zi­nisch sinn­vol­len und ver­tret­ba­ren Rück­trans­port in ein Kran­ken­haus in der Hei­mat. Rei­se­rück­tritt- und Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung schüt­zen vor uner­war­te­ten Kos­ten, wenn die Rei­se aus gesund­heit­li­chen Grün­den abge­bro­chen wer­den muss.

Wenn eine Aus­schif­fung not­wen­dig wird, zum Bei­spiel bei einem Herz­in­farkt, Schlag­an­fall oder schwe­ren Trau­ma­ta, küm­mert sich der Schiffs­arzt. Durch die Aus­schif­fung kann es zu Ver­zö­ge­run­gen bei der Behand­lung kom­men, da zunächst die Eva­ku­ie­rung orga­ni­siert und durch­ge­führt wer­den muss, bevor der Pati­ent die not­wen­di­ge medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung an Land erhal­ten kann. Bei Not­fäl­len wie etwa einem Herz­in­farkt, Schlag­an­fall, Sep­sis etc. kön­nen Ver­zö­ge­run­gen bei der Behand­lung poten­zi­ell schwer­wie­gen­de Fol­gen haben.

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