Familien aufgepasst: Aus für den Kinderreisepass

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Ab dem 1. Janu­ar 2024 dür­fen Kin­der­rei­se­päs­se nicht mehr neu aus­ge­stellt, ver­län­gert oder aktua­li­siert wer­den. Bereits aus­ge­stell­te Kin­der­rei­se­päs­se kön­nen bis zum Ende ihrer Gül­tig­keit wei­ter ver­wen­det wer­den.

Mit­te Okto­ber 2023 ist die Abschaf­fung des Kin­der­rei­se­pas­ses als Gesetz in Kraft getre­ten. Die Ver­wen­dung endet damit spä­tes­tens Ende 2024, da Kin­der­rei­se­päs­se nur maxi­mal 12 Mona­te gül­tig sind.

Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?

Kin­der­rei­se­päs­se, ins­be­son­de­re die in ihrer Gül­tig­keit ver­län­ger­ten Kin­der­rei­se­päs­se, wer­den von Staa­ten welt­weit und teil­wei­se auch inner­halb der EU nicht mehr über­all als Aus­weis­do­ku­ment akzep­tiert. Eini­ge Staa­ten ver­lan­gen bei der Ein­rei­se eine bestimm­te Rest­gül­tig­keit des Rei­se­pas­ses, in der Regel drei bis sechs Mona­te. Dies schränkt die Ver­wend­bar­keit eines Kin­der­rei­se­pas­ses zusätz­lich erheb­lich ein.

Damit Fami­li­en­rei­sen nicht unter­bro­chen wer­den, weil der Kin­der­rei­se­pass oder ein ver­län­ger­ter Kin­der­rei­se­pass an der Gren­ze nicht aner­kannt wird, hat sich der Gesetz­ge­ber ent­schlos­sen, den Kin­der­rei­se­pass abzu­schaf­fen. Mit der Abschaf­fung ent­fällt künf­tig der enor­me Auf­wand für Eltern und Ver­wal­tung, der mit der regel­mä­ßi­gen, jähr­li­chen Neu­be­an­tra­gung oder Ver­län­ge­rung eines Kin­der­rei­se­pas­ses ver­bun­den ist.

Welches Reisedokument ist für Kinder nun notwendig?

Für Rei­sen inner­halb der EU genügt der Per­so­nal­aus­weis. Für Rei­sen außer­halb der EU ist in der Regel ein Rei­se­pass erfor­der­lich. Da Groß­bri­tan­ni­en 2021 die EU ver­las­sen hat, gilt für deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge seit dem 1. Okto­ber 2021 eine Pass­pflicht bei der Ein­rei­se in das Ver­ei­nig­te König­reich.

Kin­der­rei­se­päs­se kos­ten künf­tig 37,50 Euro und sind 6 Jah­re gül­tig. Kin­der­aus­wei­se kos­ten 22,80 Euro und sind eben­falls 6 Jah­re gül­tig.

Die Aus­weis­do­ku­men­te für Kin­der wer­den nach den glei­chen Stan­dards wie die Aus­weis­do­ku­men­te für Erwach­se­ne gestal­tet. Dazu gehört die Aus­stat­tung mit einem Chip, wenn die Aus­wei­se meh­re­re Jah­re gül­tig sein sol­len. Der Chip ent­hält unter ande­rem elek­tro­ni­sche Sicher­heits­merk­ma­le, die leicht zu über­prü­fen und schwie­rig zu fäl­schen sind. Fin­ger­ab­drü­cke wer­den jedoch erst bei Kin­dern ab sechs Jah­ren auf dem Chip des elek­tro­ni­schen Rei­se­pas­ses gespei­chert.

Reisepass für Metropolen-Kreuzfahrt

Die in den Win­ter­mo­na­ten belieb­ten Metro­po­len-Kreuz­fahr­ten ab Deutsch­land, die 2023 und 2024 von AIDA und MSC Kreuz­fahr­ten ange­bo­ten wer­den, kön­nen nur mit Rei­se­pass ange­tre­ten wer­den, da in der Regel ein Stopp in Groß­bri­tan­ni­en auf dem Rei­se­plan steht. Der Rei­se­pass oder der über­gangs­wei­se noch nutz­ba­re Kin­der­rei­se­pass muss bei MSC noch drei Mona­te, bei AIDA noch sechs Mona­te über das Rei­se­en­de hin­aus gül­tig sein.

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