Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden.
Mitte Oktober 2023 ist die Abschaffung des Kinderreisepasses als Gesetz in Kraft getreten. Die Verwendung endet damit spätestens Ende 2024, da Kinderreisepässe nur maximal 12 Monate gültig sind.
Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?
Kinderreisepässe, insbesondere die in ihrer Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Einige Staaten verlangen bei der Einreise eine bestimmte Restgültigkeit des Reisepasses, in der Regel drei bis sechs Monate. Dies schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein.
Damit Familienreisen nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, den Kinderreisepass abzuschaffen. Mit der Abschaffung entfällt künftig der enorme Aufwand für Eltern und Verwaltung, der mit der regelmäßigen, jährlichen Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses verbunden ist.
Welches Reisedokument ist für Kinder nun notwendig?
Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Für Reisen außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Da Großbritannien 2021 die EU verlassen hat, gilt für deutsche Staatsangehörige seit dem 1. Oktober 2021 eine Passpflicht bei der Einreise in das Vereinigte Königreich.
Kinderreisepässe kosten künftig 37,50 Euro und sind 6 Jahre gültig. Kinderausweise kosten 22,80 Euro und sind ebenfalls 6 Jahre gültig.
Die Ausweisdokumente für Kinder werden nach den gleichen Standards wie die Ausweisdokumente für Erwachsene gestaltet. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn die Ausweise mehrere Jahre gültig sein sollen. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, die leicht zu überprüfen und schwierig zu fälschen sind. Fingerabdrücke werden jedoch erst bei Kindern ab sechs Jahren auf dem Chip des elektronischen Reisepasses gespeichert.
Reisepass für Metropolen-Kreuzfahrt
Die in den Wintermonaten beliebten Metropolen-Kreuzfahrten ab Deutschland, die 2023 und 2024 von AIDA und MSC Kreuzfahrten angeboten werden, können nur mit Reisepass angetreten werden, da in der Regel ein Stopp in Großbritannien auf dem Reiseplan steht. Der Reisepass oder der übergangsweise noch nutzbare Kinderreisepass muss bei MSC noch drei Monate, bei AIDA noch sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.