EU-Kommission: Impfzertifikat für Reisen in Europa nur 9 Monate gültig

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Ohne Auf­fri­schungs­imp­fung wer­den Impf­zer­ti­fi­ka­te nach 9 Mona­ten ungül­tig. Damit ver­fällt dann auch der Impf­sta­tus. Das hat heu­te die EU-Kom­mis­si­on beschlos­sen. Die Rege­lung tritt am 1. Febru­ar 2022 in Kraft. Ein mög­li­ches Veto der EU-Staa­ten gilt als unwahr­schein­lich.

Einheitliche Frist gefordert

Die Kom­mis­si­on hat heu­te Vor­schrif­ten für das digi­ta­le COVID-Zer­ti­fi­kat der EU ange­nom­men, mit denen eine ver­bind­li­che Aner­ken­nungs­frist von neun Mona­ten (genau 270 Tage) für Impf­be­schei­ni­gun­gen für Rei­sen inner­halb der EU fest­ge­legt wird.

Die­se ein­heit­li­che Aner­ken­nungs­frist für Impf­be­schei­ni­gun­gen hat­te der Euro­päi­sche Rat auf sei­ner letz­ten Tagung am 16. Dezem­ber 2021 gefor­dert.

Die neu­en Regeln für die Gül­tig­keits­dau­er von Impf­be­schei­ni­gun­gen gel­ten für Rei­se­zwe­cke. Wenn die Mit­glied­staa­ten auf natio­na­ler Ebe­ne unter­schied­li­che Regeln für die Ver­wen­dung der Beschei­ni­gun­gen ein­füh­ren, wer­den sie auf­ge­for­dert, die­se an die neu­en Regeln anzu­pas­sen, um Rei­sen­den Sicher­heit zu bie­ten und Stö­run­gen zu ver­rin­gern.

Reisen soll damit sicherer werden

Nach die­sen neu­en EU-Vor­schrif­ten für Rei­sen inner­halb der EU müs­sen die Mit­glied­staa­ten jede Impf­be­schei­ni­gung akzep­tie­ren, die weni­ger als neun Mona­te nach der Ver­ab­rei­chung der letz­ten Dosis der Erst­imp­fung aus­ge­stellt wur­de.

Die Mit­glied­staa­ten kön­nen weder eine kür­ze­re noch eine län­ge­re Aner­ken­nungs­frist vor­se­hen.

Digitale Zertifikate bleiben unverändert

Die Gül­tig­keits­dau­er wird nicht in der Beschei­ni­gung selbst ver­schlüs­selt sein. Statt­des­sen wer­den die mobi­len Anwen­dun­gen, die zur Über­prü­fung der digi­ta­len COVID-Zer­ti­fi­ka­te der EU ver­wen­det wer­den, ange­passt: Liegt das Datum der Imp­fung län­ger als 270 Tage zurück, wird die zur Über­prü­fung ver­wen­de­te mobi­le Anwen­dung das Zer­ti­fi­kat als abge­lau­fen anzei­gen.

Damit genü­gend Zeit für die tech­ni­sche Umset­zung der Akzep­tanz­frist und für die Auf­fri­schungs­impf­kam­pa­gnen der Mit­glied­staa­ten zur Ver­fü­gung steht, soll­ten die­se neu­en Regeln ab 1. Febru­ar 2022 gel­ten.

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