Ohne Auffrischungsimpfung werden Impfzertifikate nach 9 Monaten ungültig. Damit verfällt dann auch der Impfstatus. Das hat heute die EU-Kommission beschlossen. Die Regelung tritt am 1. Februar 2022 in Kraft. Ein mögliches Veto der EU-Staaten gilt als unwahrscheinlich.
Einheitliche Frist gefordert
Die Kommission hat heute Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen, mit denen eine verbindliche Anerkennungsfrist von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfbescheinigungen für Reisen innerhalb der EU festgelegt wird.
Diese einheitliche Anerkennungsfrist für Impfbescheinigungen hatte der Europäische Rat auf seiner letzten Tagung am 16. Dezember 2021 gefordert.
Die neuen Regeln für die Gültigkeitsdauer von Impfbescheinigungen gelten für Reisezwecke. Wenn die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene unterschiedliche Regeln für die Verwendung der Bescheinigungen einführen, werden sie aufgefordert, diese an die neuen Regeln anzupassen, um Reisenden Sicherheit zu bieten und Störungen zu verringern.
Reisen soll damit sicherer werden
Nach diesen neuen EU-Vorschriften für Reisen innerhalb der EU müssen die Mitgliedstaaten jede Impfbescheinigung akzeptieren, die weniger als neun Monate nach der Verabreichung der letzten Dosis der Erstimpfung ausgestellt wurde.
Die Mitgliedstaaten können weder eine kürzere noch eine längere Anerkennungsfrist vorsehen.
Digitale Zertifikate bleiben unverändert
Die Gültigkeitsdauer wird nicht in der Bescheinigung selbst verschlüsselt sein. Stattdessen werden die mobilen Anwendungen, die zur Überprüfung der digitalen COVID-Zertifikate der EU verwendet werden, angepasst: Liegt das Datum der Impfung länger als 270 Tage zurück, wird die zur Überprüfung verwendete mobile Anwendung das Zertifikat als abgelaufen anzeigen.
Damit genügend Zeit für die technische Umsetzung der Akzeptanzfrist und für die Auffrischungsimpfkampagnen der Mitgliedstaaten zur Verfügung steht, sollten diese neuen Regeln ab 1. Februar 2022 gelten.