Einreise nach UK nur noch mit elektronischer Reisegenehmigung (ETA)

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Ab dem 2. April 2025 benö­ti­gen Rei­sen­de aus der EU und der Schweiz eine elek­tro­ni­sche Rei­se­ge­neh­mi­gung (ETA) für die Ein­rei­se nach Groß­bri­tan­ni­en und Nord­ir­land.

Wie stellt man den Antrag?

Die ETA gilt für alle Per­so­nen aus Län­dern, die kei­ne Visum­pflicht für das Ver­ei­nig­te König­reich haben. Zu den erfor­der­li­chen Anga­ben gehö­ren per­sön­li­che Daten, ein Foto des Rei­se­pas­ses sowie ein Gesichts­bild der antrag­stel­len­den Per­son. Rei­se­da­ten müs­sen bei der Bean­tra­gung nicht ange­ge­ben wer­den. Die Geneh­mi­gung kos­tet 10 Pfund Ster­ling (ca. 12 Euro), zahl­bar mit Kre­dit­kar­te, Debit­kar­te oder digi­ta­len Zah­lungs­diens­ten wie Apple Pay und Goog­le Pay. Ab dem 9. April kos­tet die Bean­tra­gung einer ETA 16 Pfund (rund 20 Euro).

Wich­tig ist zudem, dass auch für Kin­der, ein­schließ­lich Säug­lin­gen, eine sepa­ra­te ETA – und damit auch ein Rei­se­pass – erfor­der­lich ist.

Die Bear­bei­tungs­zeit für den Antrag beträgt laut Behör­den bis zu 72 Stun­den (3 Arbeits­ta­ge). Die Geneh­mi­gung wird per E‑Mail zuge­stellt. Nach Erhalt ist die ETA zwei Jah­re gül­tig und erlaubt mehr­fa­che Ein­rei­sen in das Ver­ei­nig­te König­reich, inklu­si­ve Auf­ent­hal­ten von bis zu sechs Mona­ten. Die Geneh­mi­gung wird digi­tal mit dem Rei­se­pass des Rei­sen­den ver­knüpft und ermög­licht umfas­sen­de­re Sicher­heits­über­prü­fun­gen.

Für die ETA-Bean­tra­gung gibt es in den Stores von Goog­le und Apple auch eine App, die Rei­sen­de durch den Regis­trie­rungs­pro­zess führt.Sie müs­sen Fra­gen zu fol­gen­den Punk­ten beant­wor­ten: Adres­se, Beruf, Vor­stra­fen, ande­re Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten (falls vor­han­den). Für Antrag­stel­len­de unter 18 Jah­ren müs­sen Kon­takt­da­ten einer Per­son ange­ge­ben wer­den, die die elter­li­che Ver­ant­wor­tung trägt.

Elektronische Einreisegenehmigung auch für Kreuzfahrttouristen relevant

Die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Ein­rei­se­ge­neh­mi­gung (ETA) betrifft nicht nur Flug­rei­sen­de, son­dern auch Kreuz­fahrt­pas­sa­gie­re, die im Ver­ei­nig­ten König­reich anle­gen. Für belieb­te Kreuz­fahrt­rou­ten, die etwa von AIDA und TUI Crui­ses durch­ge­führt wer­den und einen Stopp in Sout­hamp­ton beinhal­ten, wird die ETA not­wen­dig. Die Hafen­stadt ist häu­fig ein wich­ti­ger Anlauf­punkt auf den soge­nann­ten Metro­po­len­rou­ten, die Kreuz­fahrt­gäs­te von Deutsch­land aus zu ver­schie­de­nen Städ­ten Euro­pas füh­ren.

Tran­sit­rei­sen­de, die über Groß­bri­tan­ni­en wei­ter­rei­sen, ohne die Grenz­kon­trol­le zu pas­sie­ren, benö­ti­gen laut aktu­el­len Aus­künf­ten der UK-Visa und Ein­wan­de­rungs­be­hör­de kein ETA. Aller­dings sind die Mög­lich­kei­ten dazu ein­ge­schränkt, je nach Ankunfts­ter­mi­nal müs­sen Sie ggf. den­noch ein­rei­sen – fra­gen Sie bei Ihrer Flug­ge­sell­schaft nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Für Kreuz­fahr­ten, die ab April 2025 in Sout­hamp­ton oder in ande­ren Häfen des Ver­ei­nig­ten König­reichs anle­gen, müs­sen Rei­sen­de die neue ETA bereits im Vor­aus bean­tra­gen. Das ist bereits seit dem 5. März 2025 über die Web­sei­te GOV.UK mög­lich.

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