Zum Auftakt des Wochenendes hat die Flugbegleitergewerkschaft „UFO“ das Kabinenpersonal der Lufthansa für Dienstag und Mittwoch zu Streiks aufgerufen, am Sonntagabend folgt die Gewerkschaft der Lokführer mit einem erneuten bundesweiten Bahnstreik für fast den gleichen Zeitraum.
LH-Streik in Frankfurt am Main und München
Nachdem in der Urabstimmung über 95 Prozent der UFO-Mitglieder für den Streik gestimmt haben, werden nun am Dienstag, dem 12.03.2024 von 04:00 bis 23:00 Uhr die Abflüge der Lufthansa ab Frankfurt und am Mittwoch, dem 13.03.2024 von 04:00 bis 23:00 Uhr die Abflüge ab München bestreikt werden.
UFO nutzt Streik für Mitgliederwerbung
Der UFO-Vorstand hat per Beschluss den Anspruch auf Streikgeld für alle Mitglieder bei Lufthansa deutlich ausgeweitet, um die finanziellen Folgen einer Streikteilnahme abzumildern. Fristen und Mindestmitgliedschaftszeiten, die sonst für den Anspruch auf Streikgeld eingehalten werden müssen, wurden ausgesetzt. Wer erst am Streiktag in die „UFO“ eintritt, erhält bei Lohnausfall sofort Streikgeld.
GDL sieht Provokation durch Bahnvorstand
Nachdem die Deutsche Bahn eine von der GDL gesetzte Frist zur Vorlage eines neuen Angebots am Sonntagabend verstreichen ließ, sieht Gewerkschaftschef Claus Weselsky darin eine Provokation. Weselsky: Da der DB-Vorstand seit dem 19. Januar 2024 bis einschließlich heute kein neues Angebot vorgelegt hat, führt dies unweigerlich in den Arbeitskampf. Das ist für die GDL das letzte Mittel.“
Der Streik im Personenverkehr soll am Dienstag, 12. März 2024, um zwei Uhr beginnen und am Mittwoch um zwei Uhr enden. Im Güterverkehr sollen die Arbeitsniederlegungen bereits am Montagabend um 18 Uhr beginnen und ebenfalls 24 Stunden dauern.
Damit macht die GDL auch ihre Drohung wahr, Streiks nicht mehr 48 Stunden vorher anzukündigen — das sei „eine blanke Zumutung für Millionen Bahnreisende und die Wirtschaft“, so die Deutsche Bahn in einer Stellungnahme zur Ankündigung des neuen Ausstands. Der Streik wird erneut massive Auswirkungen auf den gesamten deutschen Bahnverkehr haben.
Trotz der kurzen Vorlaufzeit versucht die DB, wieder ein Grundangebot im Fern‑, Regional- und S‑Bahnverkehr anzubieten. Um möglichst viele Fahrgäste an ihr Ziel zu bringen, setzt die DB im Fernverkehr längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein. Aufgrund des eingeschränkten Angebots empfiehlt die DB bei Reisen im Fernverkehr eine frühzeitige Sitzplatzreservierung.
Auch im Regional- und S‑Bahnverkehr wird ein Grundangebot angestrebt. Inwieweit dies möglich ist, ist regional sehr unterschiedlich. In jedem Fall wird es auch im Regionalverkehr zu massiven Einschränkungen kommen.
Neue Verhandlungsaufforderung der DB
Die Deutsche Bahn (DB) hat die Lokführergewerkschaft GDL am Nachmittag erneut zu Tarifverhandlungen am morgigen Montag eingeladen. Dabei hat die DB ausdrücklich zugesagt, Angebote und Lösungen direkt am Verhandlungstisch zu diskutieren und vorzulegen.
„Wir sind überzeugt, dass wir nur im Dialog am Verhandlungstisch zu einer Einigung kommen“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler. Es sei nicht zielführend, in dieser weit fortgeschrittenen Phase der Verhandlungen in einen schriftlichen Austausch von Angeboten und Gegenangeboten einzutreten. Die DB hatte in den vergangenen Tagen mehrfach ihre Bereitschaft erklärt, die Verhandlungen auf Basis des von den Moderatoren vorgeschlagenen Gesamtpakets zu Ende zu führen. Dazu gehört auch die 36-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich.
Formale Schlichtung als möglicher Ausweg
Sollte die GDL diesen Weg nicht mitgehen wollen, ist die DB alternativ bereit, in eine förmliche Schlichtung einzutreten. „Damit unterstreichen wir unseren ernsthaften Willen, im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unserer Kunden zügig zu einem Tarifabschluss zu kommen“, sagte Seiler.
Eine formale Schlichtung würde bedeuten, dass eine oder zwei Personen als neutrale Dritte eingesetzt werden, um einen Tarifabschluss herbeizuführen.
Anders als die bereits eingesetzten Moderatoren halten die Schlichter:innen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens alle Fäden in der Hand und gestalten die Verhandlungsführung nach Ablauf und Inhalt. Zudem steht am Ende einer Schlichtung ein Schlichterspruch, wenn sich die Tarifvertragsparteien nicht gütlich einigen konnten.