Costa Favolosa: Diesen Sommer ab Warnemünde

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Cos­ta setzt in die­sem Som­mer ab deut­schen Häfen vier Schif­fe ein. Neu sind 17 Abfahr­ten der Cos­ta Favo­losa ab War­ne­mün­de.

Ab Mai steu­ern vier Schif­fe der ita­lie­ni­schen Ree­de­rei nord­deut­sche Häfen an. Neben den neu­en Tou­ren der Cos­ta Favo­losa star­ten die Cos­ta Dia­de­ma und die Cos­ta Fasci­no­sa ab Kiel und die Cos­ta For­tu­na ab Bre­mer­ha­ven. Alle vier Cos­ta-Schif­fe wer­den einer Mit­tei­lung zufol­ge bis Sep­tem­ber in Nord­eu­ro­pa ein­ge­setzt und besu­chen auf ein- bis zwei­wö­chi­gen Kreuz­fahr­ten die bal­ti­schen Metro­po­len, die nor­wer­gi­schen Fjor­de, das Nord­kap und Island.

Unter­des­sen debü­tiert ab dem 5. März das neu­es­te Schiff der Flot­te, die von Mey­er Tur­ku gebau­te Cos­ta Tos­ka­na im Mit­tel­meer. Eben­so wie ihr Schwes­ter­schiff Cos­ta Sme­ral­da sowie die Cos­ta Firen­ze, die Cos­ta Vene­zia und die Cos­ta Paci­fia kreuzt sie durch das Mit­tel­meer.

Costa: Individuelle Landgänge — sollten es behördliche Regularien zulassen

Wie die Ree­de­rei in ihrer Mit­tei­lung in dem Zusam­men­hang noch ein­mal betont, ermög­li­che man den Pas­sa­gie­ren im Som­mer indi­vi­du­el­le Land­gän­ge auf allen Kreuz­fahr­ten, „soll­ten es die behörd­li­chen Regu­la­ri­en zulas­sen“. Da schon jetzt vie­le Regie­run­gen die Maß­nah­men lockern, arbei­te Cos­ta dar­an, indi­vi­du­el­le Land­aus­flü­ge bereits ab Früh­jahr wie­der anzu­bie­ten.

Der ita­lie­ni­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Rober­to Spe­ran­za hat­te in der ver­gan­ge­nen Woche für sein Land ange­kün­digt, die Mas­ken­pflicht im Frei­en wei­test­ge­hend auf­zu­he­ben. Die Rege­lung ist seit dem ver­gan­ge­nen Frei­tag in Kraft. In Innen­räu­men gel­te die­se jedoch wei­ter­hin. Außer­dem gibt es die Ver­pflich­tung, eine Mas­ke in jedem Fall mit sich zu füh­ren. Soll­te man in grö­ße­re Men­schen­an­samm­lun­gen gera­ten, so ist die Mas­ke auch drau­ßen zu tra­gen.

Die Fall­zah­len sind in Ita­li­en zwar noch auf einem hohen Niveau, sin­ken jedoch seit etwa einer Woche. Vor die­sem Hin­ter­grund wird nun dar­über bera­ten, den Aus­nah­me­zu­stand am 31. März aus­lau­fen zu las­sen.

Für Kreuz­fahrt­an­läu­fe in ita­lie­ni­schen Häfen, die ab März wie­der häu­fi­ger im Kalen­der ste­hen wer­den, gilt jedoch unver­än­dert das Ver­bot von indi­vi­du­el­len Land­aus­flü­gen min­des­tens so lan­ge, wie der Aus­nah­me­zu­stand und die dazu erlas­se­nen Dekre­te in Kraft sind.

Reederei arbeitet mit italienischer Regierung zusammen

Das bestä­tig­te auch Cos­ta Kreuz­fahr­ten auf Cru­ce­ro-Nach­fra­ge. Die Ree­de­rei führt die Kreuz­fahr­ten im Mit­tel­meer­raum der­zeit aus­schließ­lich mit den soge­nann­ten „Bubble-Aus­flü­gen“ durch. Die­se Aus­flü­ge wer­den durch Cos­ta orga­ni­siert. Nur eine Teil­nah­me an einem die­ser Aus­flü­ge ermög­licht einen Land­gang in den Desti­na­tio­nen der Rei­sen.

Auf Rück­fra­ge wur­de uns bestä­tigt, dass es der­zeit zwar kei­ne Infor­ma­tio­nen gäbe, die auf eine schnel­le Ände­rung die­ser Vor­ga­be hin­deu­ten. Da die Din­ge aber nun in Bewe­gung gekom­men sei­en, könn­ten bald wei­te­re restrik­ti­ve Maß­nah­men auf­ge­ho­ben wer­den. Dar­auf arbei­te Cos­ta gemein­sam mit der ita­lie­ni­schen Regie­rung hin.

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