Reise-Chaos droht — Bahnstreik im Personenverkehr ab Mittwoch

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Mit einer Zustim­mung von 95 Pro­zent haben die Mit­glie­der der Gewerk­schaft Deut­scher Loko­mo­tiv­füh­rer (GDL) für einen Streik gestimmt. Noch in die­ser Woche wer­den ers­te Streik­maß­nah­men durch­ge­führt. Der Per­so­nen­ver­kehr wird bun­des­weit ab mor­gen, Mitt­woch, ab 2 Uhr bestreikt. Die ers­te Streik­pha­se soll bis Frei­tag, 13. August, 2 Uhr andau­ern.

Streik mitten in der Ferienzeit

Unge­ach­tet der Coro­na-Pan­de­mie und der Aus­wir­kung der Flut­ka­ta­stro­phe for­dert die GDL ein Ent­gelt­plus von 1,4 Pro­zent rück­wir­kend zum 1. April 2021, min­des­tens aber 50 Euro mehr, sowie einer Coro­na-Bei­hil­fe von 600 Euro im Jahr 2021. Zum 1. April 2022 soll dann eine wei­te­re Erhö­hung von 1,8 Pro­zent erfol­gen.

GDL-Chef Claus Weselsky ver­weist auf vier geführ­te Ver­hand­lungs­run­den mit der Deut­schen Bahn. Das letz­te Ange­bot der DB hät­te unter­halb des Ergeb­nis­ses der Schlich­tung aus dem Vor­jahr gele­gen. „Der Arbeit­ge­ber zeigt somit null Inter­es­se an einer Eini­gung“, so Weselsky.

Die Deut­sche Bahn hat­te zuvor eine erneu­te Ver­hand­lungs­run­de ange­bo­ten. Dies hat die GDL abge­lehnt.

Eine DB-Spre­che­rin: „Wir haben erneut die Hand aus­ge­streckt, die GDL hat die­se aus­ge­schla­gen. Wir bemü­hen uns aktu­ell mit aller Kraft, die Coro­na-Kri­se zu bewäl­ti­gen und die gra­vie­ren­den Schä­den durch die Jahr­hun­dert­flut zu besei­ti­gen. In die­ser Zeit brau­chen wir mehr denn je Soli­da­ri­tät, Betriebs- und Tariffrie­den. Gesprä­che dar­über jetzt aus­zu­schla­gen, ist eine ver­ta­ne Chan­ce. Wie­der ein­mal spielt die GDL-Spit­ze auf Zeit und hat nur ihre eige­nen Macht­in­ter­es­sen im Blick.“

Was kommt nun auf Reisende zu?

Die übli­chen Streik­aus­wir­kun­gen sind Zug­aus­fäl­le, Ver­spä­tun­gen und län­ge­re War­te­zei­ten. Dazu gel­ten die Ent­schä­di­gungs­re­geln der Deut­schen Bahn. Wenn es zu Ver­spä­tun­gen von über 20 Minu­ten kommt, kann auch eine bestehen­de Zug­bin­dung auf­ge­ho­ben wer­den.

Ver­spä­tun­gen zu doku­men­tie­ren und Bele­ge auf­zu­be­wah­ren ist dabei eine läs­ti­ge Pflicht, um einen Ent­schä­di­gungs­an­spruch auch gel­tend machen zu kön­nen.

Seit dem 1. Juni kön­nen Fahr­gast­rech­te auch online bei der Bahn gel­tend gemacht wer­den. Aller­dings muss die Fahr­kar­te für die Rei­se, für die eine Erstat­tung ein­ge­reicht wird, über das ver­wen­de­te Kun­den­kon­to gekauft wor­den sein bzw. im Kun­den­kon­to hin­ter­legt sein.

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