Mit einer Zustimmung von 95 Prozent haben die Mitglieder der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) für einen Streik gestimmt. Noch in dieser Woche werden erste Streikmaßnahmen durchgeführt. Der Personenverkehr wird bundesweit ab morgen, Mittwoch, ab 2 Uhr bestreikt. Die erste Streikphase soll bis Freitag, 13. August, 2 Uhr andauern.
Streik mitten in der Ferienzeit
Ungeachtet der Corona-Pandemie und der Auswirkung der Flutkatastrophe fordert die GDL ein Entgeltplus von 1,4 Prozent rückwirkend zum 1. April 2021, mindestens aber 50 Euro mehr, sowie einer Corona-Beihilfe von 600 Euro im Jahr 2021. Zum 1. April 2022 soll dann eine weitere Erhöhung von 1,8 Prozent erfolgen.
GDL-Chef Claus Weselsky verweist auf vier geführte Verhandlungsrunden mit der Deutschen Bahn. Das letzte Angebot der DB hätte unterhalb des Ergebnisses der Schlichtung aus dem Vorjahr gelegen. „Der Arbeitgeber zeigt somit null Interesse an einer Einigung“, so Weselsky.
Die Deutsche Bahn hatte zuvor eine erneute Verhandlungsrunde angeboten. Dies hat die GDL abgelehnt.
Eine DB-Sprecherin: „Wir haben erneut die Hand ausgestreckt, die GDL hat diese ausgeschlagen. Wir bemühen uns aktuell mit aller Kraft, die Corona-Krise zu bewältigen und die gravierenden Schäden durch die Jahrhundertflut zu beseitigen. In dieser Zeit brauchen wir mehr denn je Solidarität, Betriebs- und Tariffrieden. Gespräche darüber jetzt auszuschlagen, ist eine vertane Chance. Wieder einmal spielt die GDL-Spitze auf Zeit und hat nur ihre eigenen Machtinteressen im Blick.“
Was kommt nun auf Reisende zu?
Die üblichen Streikauswirkungen sind Zugausfälle, Verspätungen und längere Wartezeiten. Dazu gelten die Entschädigungsregeln der Deutschen Bahn. Wenn es zu Verspätungen von über 20 Minuten kommt, kann auch eine bestehende Zugbindung aufgehoben werden.
Verspätungen zu dokumentieren und Belege aufzubewahren ist dabei eine lästige Pflicht, um einen Entschädigungsanspruch auch geltend machen zu können.
Seit dem 1. Juni können Fahrgastrechte auch online bei der Bahn geltend gemacht werden. Allerdings muss die Fahrkarte für die Reise, für die eine Erstattung eingereicht wird, über das verwendete Kundenkonto gekauft worden sein bzw. im Kundenkonto hinterlegt sein.