Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben in vertraulichen Gesprächen die Tarifverhandlungen wieder aufgenommen. Demnach beendet die GDL den laufenden Arbeitskampf im Güterverkehr vorzeitig am 28. Januar 2024 um 18:00 Uhr und den Streik im Personenverkehr am 29. Januar 2024 um 02:00 Uhr.
Ursprünglich sollten die Arbeitskämpfe in allen Unternehmen der DB AG erst am 29. Januar um 18:00 Uhr enden.
Vertraulichkeit über Verhandlungen vereinbart
Für die Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien eine Frist vom 5. Februar bis 3. März 2024 gesetzt. In dieser Zeit gilt Friedenspflicht.Beide Seiten wollen nun weiter über eine Lösung des Tarifkonflikts verhandeln.
Die Gewerkschaft will an ihren Forderungen festhalten. Der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky bezeichnete die Bereitschaft, über alle Forderungen zu verhandeln und damit die Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen zu ermöglichen, als wichtigen Schritt zum richtigen Zeitpunkt: „Insbesondere die Verhandlungsbereitschaft der DB bei der Arbeitszeitverkürzung für Schichtarbeiter ist von zentraler Bedeutung. Jetzt ist die Bereitschaft da, auch über einen Infrastruktur-Tarifvertrag zu verhandeln“.
Reisebeeinträchtigungen noch bis Montag
Für Reisende von AIDA und Mein Schiff zu den Kreuzfahrtterminals und Flughäfen wird es kurzfristig allerdings keine Erleichterung geben. Der Notfahrplan der DB gilt noch bis zum 28. Januar, auch am 29. Januar wird es voraussichtlich noch zu Beeinträchtigungen kommen. Die Deutsche Bahn bittet alle Reisenden, sich am Montag rechtzeitig vor Fahrtantritt erneut in den digitalen Auskunftsmedien der DB zu informieren.
Fahrgäste, die ihre ursprünglich für Mittwoch, den 24.01.2024 geplante Reise auf Montag, den 29.01.2024 verschieben möchten, können ihr Ticket weiterhin zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung wird aufgehoben. Die Fahrkarte gilt für die Fahrt zum ursprünglichen Ziel, auch mit geänderter Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden. Im Übrigen gelten die sonstigen tariflichen oder gesetzlichen Fahrgastrechte.