Bahnstreik im Personenverkehr endet vorzeitig in der Nacht zu Montag

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Die Deut­sche Bahn und die Gewerk­schaft Deut­scher Loko­mo­tiv­füh­rer (GDL) haben in ver­trau­li­chen Gesprä­chen die Tarif­ver­hand­lun­gen wie­der auf­ge­nom­men. Dem­nach been­det die GDL den lau­fen­den Arbeits­kampf im Güter­ver­kehr vor­zei­tig am 28. Janu­ar 2024 um 18:00 Uhr und den Streik im Per­so­nen­ver­kehr am 29. Janu­ar 2024 um 02:00 Uhr.

Ursprüng­lich soll­ten die Arbeits­kämp­fe in allen Unter­neh­men der DB AG erst am 29. Janu­ar um 18:00 Uhr enden.

Vertraulichkeit über Verhandlungen vereinbart

Für die Ver­hand­lun­gen haben sich die Tarif­ver­trags­par­tei­en eine Frist vom 5. Febru­ar bis 3. März 2024 gesetzt. In die­ser Zeit gilt Friedenspflicht.Beide Sei­ten wol­len nun wei­ter über eine Lösung des Tarif­kon­flikts ver­han­deln.

Die Gewerk­schaft will an ihren For­de­run­gen fest­hal­ten. Der GDL-Bun­des­vor­sit­zen­de Claus Weselsky bezeich­ne­te die Bereit­schaft, über alle For­de­run­gen zu ver­han­deln und damit die Wie­der­auf­nah­me der Tarif­ver­hand­lun­gen zu ermög­li­chen, als wich­ti­gen Schritt zum rich­ti­gen Zeit­punkt: „Ins­be­son­de­re die Ver­hand­lungs­be­reit­schaft der DB bei der Arbeits­zeit­ver­kür­zung für Schicht­ar­bei­ter ist von zen­tra­ler Bedeu­tung. Jetzt ist die Bereit­schaft da, auch über einen Infra­struk­tur-Tarif­ver­trag zu ver­han­deln“.

Reisebeeinträchtigungen noch bis Montag

Für Rei­sen­de von AIDA und Mein Schiff zu den Kreuz­fahrt­ter­mi­nals und Flug­hä­fen wird es kurz­fris­tig aller­dings kei­ne Erleich­te­rung geben. Der Not­fahr­plan der DB gilt noch bis zum 28. Janu­ar, auch am 29. Janu­ar wird es vor­aus­sicht­lich noch zu Beein­träch­ti­gun­gen kom­men. Die Deut­sche Bahn bit­tet alle Rei­sen­den, sich am Mon­tag recht­zei­tig vor Fahrt­an­tritt erneut in den digi­ta­len Aus­kunfts­me­di­en der DB zu infor­mie­ren.

Fahr­gäs­te, die ihre ursprüng­lich für Mitt­woch, den 24.01.2024 geplan­te Rei­se auf Mon­tag, den 29.01.2024 ver­schie­ben möch­ten, kön­nen ihr Ticket wei­ter­hin zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nut­zen. Die Zug­bin­dung wird auf­ge­ho­ben. Die Fahr­kar­te gilt für die Fahrt zum ursprüng­li­chen Ziel, auch mit geän­der­ter Stre­cken­füh­rung. Sitz­platz­re­ser­vie­run­gen kön­nen kos­ten­los stor­niert wer­den. Im Übri­gen gel­ten die sons­ti­gen tarif­li­chen oder gesetz­li­chen Fahr­gast­rech­te.

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