Arosa hebt Masken- und Testpflicht mit sofortiger Wirkung auf

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Die Ros­to­cker Fluss­kreuz­fahrt-Ree­de­rei Aro­sa hebt mit sofor­ti­ger Wir­kung die Pflicht eines Anti­gen-Schnell­test vor Ein­schif­fung sowie die Mas­ken­pflicht und den Min­dest­ab­stand an Bord auf. Auf­grund euro­pa­weit sin­ken­der Coro­na-Fall­zah­len und dem damit ver­bun­de­nen Aus­lau­fen der gesetz­lich ver­an­ker­ten Schutz­maß­nah­men habe man das Hygie­ne­kon­zept für die Aro­sa Rei­sen den aktu­el­len Bedin­gun­gen ange­passt, heißt es wei­ter.

2G bleibt Reisevoraussetzung

Die Impf­pflicht bleibt jedoch bestehen. Alle Gäs­te ab 12 Jah­ren müs­sen wei­ter­hin ent­we­der ein COVID-19 Impf- oder Gene­se­nen­zer­ti­fi­kat vor­wei­sen müs­sen. Für Kin­der unter 12 Jah­ren ent­fällt die Nach­weis­pflicht. Bei­be­hal­ten wer­den auch die zusätz­li­chen Hygie­ne­maß­nah­men an Bord, wie die Rei­ni­gungs- und Des­in­fek­ti­ons­pro­to­kol­le.

Seit Sai­son­be­ginn im März 2022 sind die Aro­sa Schif­fe wie­der in allen fünf Fahrt­ge­bie­ten Rhein, Donau, Dou­ro, Rhô­ne und Sei­ne unter­wegs. Die Well­ness­be­rei­che mit Sau­na, Fit­ness­raum, Mas­sa­gen und Well­ness­an­wen­dun­gen sowie der Pool sind ohne Ein­schrän­kun­gen geöff­net.

Indi­vi­du­el­le Land­gän­ge sind genau­so mög­lich, wie orga­ni­sier­te Aus­flü­ge.

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