Ab 2025: Neue Reisebestimmungen für deutsche Urlauber in Großbritannien

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Ab dem 2. April 2025 benö­ti­gen Rei­sen­de aus der EU und der Schweiz eine elek­tro­ni­sche Rei­se­ge­neh­mi­gung (ETA) für die Ein­rei­se nach Groß­bri­tan­ni­en. Die­se Rege­lung betrifft auch deut­sche Urlau­ber. Bereits ab dem 5. März 2025 kön­nen Antrag­stel­ler die ETA online bean­tra­gen, wie das bri­ti­sche Innen­mi­nis­te­ri­um mit­teil­te.

Für wei­te­re Natio­na­li­tä­ten tritt die Ver­pflich­tung zur elek­tro­ni­schen Geneh­mi­gung bereits am 8. Janu­ar 2025 in Kraft. Rei­sen­de aus Bah­rain, Kuwait, Oman, Katar, Sau­di Ara­bi­en und den Ver­ei­nig­ten Ara­bi­schen Emi­ra­ten müs­sen schon seit 2023 eine elek­tro­ni­sche Rei­se­ge­neh­mi­gung bean­tra­gen.

Wie stellt man den Antrag?

Die ETA gilt für alle Per­so­nen aus Län­dern, die kei­ne Visum­pflicht für das Ver­ei­nig­te König­reich haben. Zu den erfor­der­li­chen Anga­ben gehö­ren per­sön­li­che Daten, ein Foto des Rei­se­pas­ses sowie ein Gesichts­bild der antrag­stel­len­den Per­son. Rei­se­da­ten müs­sen bei der Bean­tra­gung nicht ange­ge­ben wer­den. Die Geneh­mi­gung kos­tet 10 Pfund Ster­ling (etwa 11,85 Euro), zahl­bar mit Kre­dit­kar­te, Debit­kar­te oder digi­ta­len Zah­lungs­diens­ten wie Apple Pay und Goog­le Pay.

Wich­tig ist zudem, dass auch für Kin­der, ein­schließ­lich Säug­lin­gen, eine sepa­ra­te ETA — und damit auch ein Rei­se­pass — erfor­der­lich ist.

Die Bear­bei­tungs­zeit für den Antrag beträgt laut Behör­den in der Regel 72 Stun­den (3 Arbeits­ta­ge). Die Geneh­mi­gung wird per E‑Mail zuge­stellt. Nach Erhalt ist die ETA zwei Jah­re gül­tig und erlaubt mehr­fa­ches Ein­rei­sen in das Ver­ei­nig­te König­reich, inklu­si­ve Auf­ent­hal­ten von bis zu sechs Mona­ten. Die Geneh­mi­gung wird digi­tal mit dem Rei­se­pass des Rei­sen­den ver­knüpft und ermög­licht umfas­sen­de­re Sicher­heits­über­prü­fun­gen.

Für die ETA-Bean­tra­gung gibt es in den Stores von Goog­le und Apple auch eine App, die Rei­sen­de durch den Regis­trie­rungs­pro­zess führt.

Transitreisende benötigen ETA ebenfalls

Auch Tran­sit­rei­sen­de, die über Groß­bri­tan­ni­en wei­ter­rei­sen, benö­ti­gen die ETA. Dies könn­te laut Bran­chen­stim­men, wie dem Fach­por­tal „aero“, zu einem Wett­be­werbs­nach­teil für den Flug­ha­fen Lon­don-Heath­row füh­ren. Seit der Ein­füh­rung der ETA im Jahr 2023 für ande­re Staa­ten hat Heath­row bereits 90.000 Umstei­ge­pas­sa­gie­re ver­lo­ren.

Elektronische Einreisegenehmigung auch für Kreuzfahrttouristen relevant

Die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Ein­rei­se­ge­neh­mi­gung (ETA) ab 2025 betrifft nicht nur Flug­rei­sen­de, son­dern auch Kreuz­fahrt­pas­sa­gie­re, die im Ver­ei­nig­ten König­reich anle­gen. Für belieb­te Kreuz­fahrt­rou­ten, die etwa von AIDA und TUI Crui­ses durch­ge­führt wer­den und einen Stopp in Sout­hamp­ton beinhal­ten, wird die ETA not­wen­dig. Die Hafen­stadt ist häu­fig ein wich­ti­ger Anlauf­punkt auf den soge­nann­ten Metro­po­len­rou­ten, die Kreuz­fahrt­gäs­te von Deutsch­land aus zu ver­schie­de­nen Städ­ten Euro­pas füh­ren.

Für Kreuz­fahr­ten, die ab April 2025 in Sout­hamp­ton oder in ande­ren Häfen des Ver­ei­nig­ten Königs­reichs anle­gen, müs­sen Rei­sen­de die neue ETA bereits im Vor­aus bean­tra­gen. Das ist ab März 2025 über die Web­sei­te GOV.UK mög­lich.

Auch die EU führt ein Genehmigungssystem ein

Wäh­rend Groß­bri­tan­ni­en die ETA ein­führt, plant auch die Euro­päi­sche Uni­on ein ver­gleich­ba­res Sys­tem. Die elek­tro­ni­sche Ein­rei­se­ge­neh­mi­gung (ETIAS) soll in der ers­ten Jah­res­hälf­te 2025 für Dritt­staa­ten­bür­ger, die visum­frei in die EU ein­rei­sen dür­fen, ver­pflich­tend wer­den. Bri­ti­sche Staats­bür­ger sind von die­ser Rege­lung betrof­fen, deut­sche Staats­bür­ger hin­ge­gen nicht.

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