5 Tipps für einen günstigen und reibungslosen Sommerurlaub

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Der Som­mer­ur­laub bleibt für die meis­ten Deut­schen eine fes­te Grö­ße. Trotz höhe­rer Prei­sen und lan­gen War­te­schlan­gen an den Flug­hä­fen.

Tou­ris­mus-Exper­te Bernd Schab­bing gibt 5 Tipps, wor­auf Urlau­ber für ein güns­ti­ges und rei­bungs­lo­ses Rei­se­er­leb­nis 2023 beson­ders ach­ten soll­ten.

Abflugzeiten und Reisedauer variieren

Wenn Urlau­ber 4 (statt 5) oder 8 (statt 10) Tage buchen und Star­ter­mi­ne am Wochen­an­fang (statt am Wochen­en­de) set­zen, wer­den Pau­schal­rei­sen oft güns­ti­ger.

Kreuz­fahrt-Pas­sa­gie­re kön­nen bei eige­ner Pla­nung Vor- oder Nach­pro­gramm zur Schiffs­rei­se pla­nen und so zu einer anti­zy­kli­schen Rei­se­dau­er kom­men.

Auf kleinere Flughäfen ausweichen

Bei klei­ne­ren Flug­hä­fen, die etwas abge­le­ge­ner lie­gen, las­sen sich häu­fig auch kurz­fris­tig noch güns­ti­ge­re Pau­schal­ur­laubs­pa­ke­te mit Flü­gen fin­den.

Wer zum Schiff gelan­gen will, kann die­se Mög­lich­keit nur nut­zen, wenn die An- und Abrei­se selbst orga­ni­siert wird. Die Gefahr dabei: Soll­te es bei den Flü­gen zu Ver­spä­tun­gen kom­men, muss der Rei­sen­de selbst dafür Sor­ge tra­gen, das Schiff recht­zei­tig zu errei­chen.

Website des Flughafens im Vorfeld checken

Man soll­te für die Flug­ab­fer­ti­gung min­des­tens zwei, mit Gepäck bes­ser drei Stun­den Vor­lauf­zeit ein­pla­nen. Der Flug­ha­fen Köln/Bonn bie­tet zudem mit dem Ser­vice „CGN­Ga­te­Way“ bereits online buch­ba­re Time-Slots à 15 Minu­ten für die Sicher­heits­kon­trol­le an. Wer hier reser­viert hat, erhält einen sepa­ra­ten Zugang zu einer aus­ge­wähl­ten Kon­troll­spur im Ter­mi­nal 1.

Der Frank­fur­ter Flug­ha­fen bie­tet unter dem Namen „FRA Smart­Way“ einen ähn­li­chen Ser­vice an, in Mün­chen läuft noch eine Test­pha­se.

Clever packen

Für den Sicher­heits­check die Power­bank immer ins Hand­ge­päck neh­men sowie Gür­tel und Schmuck gar nicht erst für die Flug­rei­se anle­gen. Flüs­si­ge Pfle­ge­pro­duk­te füllt man am bes­ten in 100 ml klei­ne Fla­schen um und ver­packt die­se in durch­sich­ti­ge, wie­der­ver­schließ­ba­re Behäl­ter.

Verbesserte Rechtslage für Urlauber beachten

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat in einem Urteil ent­schie­den, dass der Rei­se­ver­an­stal­ter ver­spro­che­ne und nicht ein­ge­lös­te Rei­se­leis­tun­gen erstat­ten muss. Das gilt selbst für Situa­tio­nen, wofür der Rei­se­ver­an­stal­ter kei­ne Schuld trägt, wie das bei Coro­na der Fall war. Prof. Dr. Bernd Schab­bing rät des­halb den Urlau­bern, unbe­dingt die Buchungs­be­stä­ti­gung sorg­fäl­tig durch­zu­le­sen und bis nach dem Urlaub auf­zu­be­wah­ren. „Die Rei­se­ver­an­stal­ter sind wie­der­um gefor­dert, im Vor­feld der Buchung gut sicht­bar dar­auf hin­zu­wei­sen, was vom gebuch­ten Paket zurück­er­stat­tet wer­den kann und was nicht,“ so der ISM-Exper­te.

Pro­fes­sor Dr. Bernd Schab­bing unter­rich­tet seit 2011 Tou­ris­mus und Event Manage­ment an der Inter­na­tio­nal School of Manage­ment (ISM).

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