Die Rostocker Reederei AIDA Cruises schafft ab dem 17. September die generelle Corona-Impfpflicht für die meisten Kreuzfahrten ab. Dann kann an Bord, wer einen maximal zwei Tage alten, negativen Corona-Schnelltest vorweisen kann. Vorher galt bei AIDA sogar eine Booster-Pflicht.
Regeln und Ausnahmen von den Regeln
Bei der Kussmund-Flotte gelten aber auch einige Ausnahmen, wo weiterhin ein vollständiger Impfschutz nötig ist. Dabei steigt die Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre.
Vor allem bei AIDA-Selection-Reisen, Touren die länger als 16 Tage dauern, ist weiterhin ein vollständiger Impfschutz Voraussetzung, um an Bord zu kommen. Zudem gilt diese Richtlinie auch für Transatlantik-Kreuzfahrten von Teneriffa nach Barbados und zurück, obwohl die Tour unter 16 Tagen andauert.
Als vollständig geimpft gilt, wer drei Einzelimpfungen erhalten hat oder als Genesener zwei Einzelimpfungen verabreicht bekommen hat.
Keine Impfnachweise sind bei AIDA für Orient-Reisen mehr nötig, allerdings ein negativer PCR-Test oder zertifizierter Genesenen-Nachweis.
AIDA Cruises aktualisiert nach eigenen Angaben die geletenden Regularien laufend in der Rubrik „Urlaubskompass“ auf ihrer Webseite und empfiehlt weiterhin das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Schutzmaske in den Innenbereichen. In einer Pressemitteilung betont das Unternehmen, man empfehle darüber hinaus für alle Reisen den vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus.
Weiterhin Impfpflicht bei Mein Schiff
Während bei AIDA also die generelle Impfpflicht fällt, hält TUI Cruises für die Mein-Schiff-Flotte weiterhin daran fest. Bis einschließlich Oktober sind generell zwei Impfungen beziehungsweise eine Impfung plus Genesungsnachweis notwendig. Das gilt für alle Gäste ab zwölf Jahren, für Reisen nach Kanada besteht eine Empfehlung bereits ab fünf Jahren.
Zudem sind bei TUI Cruises weiterhin zwei negative Antigen-Tests (1. Selbsttest und ein zweiter Test mit Nachweis) für alle Gäste ab vier Jahren vorgeschrieben. Die Kosten für die Tests übernimmt die Reederei nicht.
Gleichzeitig verweist das Hamburger Unternehmen auf destinationsspezifische Abweichungen. So werde in den USA und Kanada, Mittelamerika und in der Karibik ein Genesenen-Nachweis nur in Verbindung mit einer einmaligen Johnson&Johnson-Impfung akzeptiert. Alle anderen Impfstoffen müssten auch bei einer Genesung zweifach verabreicht worden sein.
Für Kreuzfahrten im Orient werde „voraussichtlich eine dreichfach-Impfung erforderlich sein“, heißt es auf der TUI-Cruises-Webseite. Man sei weiterhin mit den Behörden vor Ort im Austausch und informiere die Passagiere schnellstmöglich über den aktuellen Stand.