Roaminggebühren — Neuregelung ab 2022 für Nutzung auf Schiffen und in Flugzeugen

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Seit 2017 gilt in der EU sowie in Island, Liech­ten­stein und Nor­we­gen der Weg­fall der Roa­min­ge­büh­ren. Seit­dem kön­nen Mobil­funk­kun­den im EU-Aus­land zum glei­chen Tarif tele­fo­nie­ren wie zu Hau­se. Die­se Ver­ein­ba­rung wur­de zunächst nur für fünf Jah­re geschlos­sen und läuft am 30. Juni 2022 aus.

Nach dem Wil­len der EU-Län­der sol­len Ver­brau­cher auch über die­sen Zeit­punkt hin­aus im Aus­land tele­fo­nie­ren, SMS schrei­ben oder im Inter­net sur­fen kön­nen, ohne dabei mehr zu zah­len als im Hei­mat­land. Die EU-Staa­ten ver­stän­dig­ten sich am ver­gan­ge­nen Mitt­woch auf einen gemein­sa­men Stand­punkt. Sowohl der Rat als auch das Euro­päi­sche Par­la­ment müs­sen sich noch auf den end­gül­ti­gen Text eini­gen.

Schutz vor Kostenexplosion

Im Zuge der Neu­ord­nung soll beim Roa­ming künf­tig eine mög­lichst gleich­blei­ben­de Netz­qua­li­tät zur Ver­fü­gung ste­hen. Ver­brau­cher sol­len außer­dem vor unbe­ab­sich­tig­ten Roa­mings über Satel­li­ten­net­ze auf Fäh­ren, Kreuz­fahrt­schif­fen oder in Flug­zeu­gen geschützt wer­den.

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