Italien hat die 5‑tägige Quarantänepflicht, die zunächst nur während der Osterfeiertage gelten sollte, bis zum 30. April 2021 verlängert. Wer derzeit aus der EU nach Italien einreist, muss einen negativen Corona-Test vor Abflug nachweisen. Bei Ankunft in Italien ist eine 5‑tägige Quarantäne anzutreten, die erst nach einem weiteren negativen Test beendet werden kann.
Nach dem aktuellen italienischen Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 02. März, dürfen nach Art. 53 „Kreuzfahrtdienste von Personen in Anspruch genommen werden, die nicht den Maßnahmen der Gesundheitsüberwachung unterliegen.“
MSC hat nun bestätigt, dass Kreuzfahrten auch weiterhin möglich sind, da im genannten Art. 53 auf Ausnahmen verwiesen wird. Danach sind „alle Passagiere, die sich im Transit auf italienischem Territorium befinden und sich dort nicht länger als 36 Stunden aufhalten“, der Verpflichtung einer Quarantäne nicht unterworfen. Daher sei die Einschiffung mit Nachweis eines negativen Corona-Tests möglich. Für den Anlauf in Malta führt MSC aus: „Auch die ausschiffenden Passagiere, die einen Ausflug nach Malta (nicht-italienisches Territorium) gemacht haben, unterliegen dieser Quarantänepflicht nicht, wenn sie italienisches Territorium innerhalb von 36 Stunden nach der Ausschiffung verlassen.“
Einen für die Flug-Rückreise nach Deutschland benötigten Corona-Test bietet MSC nun auch für eine Zuzahlung von 25 Euro direkt an Bord an.