Bei der Buchung einer Kreuzfahrt muss der Reiseveranstalter über Einreisebestimmungen und auch über Impfbestimmungen der Zielländer informieren. Es müssen jedoch keine Auskünfte über Zollbestimmungen der Reiseländer erteilt werden. Bei der Ein- und Ausfuhr von Waren ist jeder Urlauber selbst dafür verantwortlich, sich über die Vorschriften zu informieren.
Wer in andere Staaten einreisen möchte, muss sich unbedingt vorher genau darüber informieren, was bei der Einreise mitgenommen werden darf oder nicht. Teilweise drohen bei Zollverstößen drastische Strafen.
Einreise in Zielländer einer Kreuzfahrt
Nach Ägypten und Thailand dürfen beispielsweise ohne besondere Genehmigung keine Drohnen mitgenommen werden, bei der Einreise nach Australien und Neuseeland müssen Nahrungsmittel deklariert werden und frische Lebensmittel und Obst dürfen auf Barbados und auf Mauritius nicht eingeführt werden. In Indien, dem Oman und in die VAE ist die Einfuhr von pornografischen Material streng verboten.
Der Urlauber sollte sich auch darüber informieren, wie viel Geldmittel in ein Land mitgebracht werden dürfen. So darf auf Jamaika keine Landeswährung ein- oder ausgeführt werden, ebenso nicht auf Kuba.
Es gibt auch Bestimmungen, mit denen man eher nicht rechnet. Wer mit Wander- oder Sportschuhen in Neuseeland unterwegs sein möchte, muss diese bei der Einreise angeben. Personen unter 20 Jahren dürfen nach Schweden generell keinen Alkohol unter 18 Jahren auch keinen Tabak einführen.
Einige Länder sind bei der Einfuhr von Medikamenten sehr streng, so dass man bei der Mitnahme von notwendigen Medikamenten sich nicht nur vorher genau informieren muss, sondern auch unbedingt ein mehrsprachiges Attest und eine englische Übersetzung des Beipackzettels dabei haben sollte.
E‑Zigaretten dürfen in die VAE und nach Thailand nicht mitgenommen werden. Der Besitz bzw. die Ein- oder Ausfuhr schon von geringen Mengen an Drogen führt in vielen Ländern nicht nur zu sehr langen Gefängnisstrafen, sondern beispielsweise in China, Kuwait, Oman, Singapur, Thailand und VAE droht gar die Todesstrafe.
Ausfuhr von Waren
Sehr streng werden in vielen Ländern auch Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen geahndet. Gerade Pflanzen, Antiquitäten, Lederprodukte und geologische oder archäologische Fundstücke dürfen in vielen Ländern nicht ausgeführt werden.
Einreise nach Deutschland
Bei der Einreise nach Deutschland sind ebenfalls Zollbestimmungen zu beachten. Wer aus einem EU-Staat nach Deutschland einreist, darf Waren abgabenfrei mitbringen, wenn diese zum persönlichen Bedarf bestimmt sind. Es wird dabei angenommen, dass zum Beispiel folgende Mengen zum privaten Gebrauch dienen: 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen und 10 kg Kaffee.
Es gibt aber einige Sondergebiete, etwa die Kanarischen Inseln oder die französischen Übersee-Departements die zollrechtlich nicht zur EU gehören. Für die Einreise aus diesen Gebieten gelten beispielsweise folgende Freigrenzen: 200 Zigaretten, 1 Liter hochprozentiger Alkohol.
Bei anderen Waren gilt bei der Einreise per Flug oder Schiff ein Warenwert von insgesamt 430 € bzw. bei Reisenden unter 15 Jahren ein Warenwert von 175 €.
Doch nicht jedes Souvenir darf mitgebracht werden. Artengeschützte Tiere und Pflanzen, geschützte Kulturgüter oder Waffen dürfen nicht eingeführt werden.
Informationen zu Zollbestimmungen einzelner Reiseländer findet man beim Auswärtigen-Amt unter www.auswärtiges-amt.de, Informationen über die deutschen Zollbestimmungen liefert die Webseite www.zoll.de
Eine online ausfüllbare Bescheinigung über Mitführung von Medikamenten für Eigenbedarf zur Vorlage bei Ihrem Hausarzt finden Sie
unter crucero-magazin.de/Formular_Medikamente_2020.pdf (ggf. Adobe Reader notwendig)
Dieser Text ist in CRUCERO 01/2020 erschienen und wurde am 08.01.2020 in der Printausgabe von CRUCERO veröffentlicht. Rechtliche Einschätzungen und Rechtsprechung können sich zwischenzeitlich verändert haben.
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zum Reiserecht bei Kreuzfahrten kostenfrei unter: www.würzburger-tabelle.de