Der Sommerurlaub bleibt für die meisten Deutschen eine feste Größe. Trotz höherer Preisen und langen Warteschlangen an den Flughäfen.
Tourismus-Experte Bernd Schabbing gibt 5 Tipps, worauf Urlauber für ein günstiges und reibungsloses Reiseerlebnis 2023 besonders achten sollten.
Abflugzeiten und Reisedauer variieren
Wenn Urlauber 4 (statt 5) oder 8 (statt 10) Tage buchen und Startermine am Wochenanfang (statt am Wochenende) setzen, werden Pauschalreisen oft günstiger.
Kreuzfahrt-Passagiere können bei eigener Planung Vor- oder Nachprogramm zur Schiffsreise planen und so zu einer antizyklischen Reisedauer kommen.
Auf kleinere Flughäfen ausweichen
Bei kleineren Flughäfen, die etwas abgelegener liegen, lassen sich häufig auch kurzfristig noch günstigere Pauschalurlaubspakete mit Flügen finden.
Wer zum Schiff gelangen will, kann diese Möglichkeit nur nutzen, wenn die An- und Abreise selbst organisiert wird. Die Gefahr dabei: Sollte es bei den Flügen zu Verspätungen kommen, muss der Reisende selbst dafür Sorge tragen, das Schiff rechtzeitig zu erreichen.
Website des Flughafens im Vorfeld checken
Man sollte für die Flugabfertigung mindestens zwei, mit Gepäck besser drei Stunden Vorlaufzeit einplanen. Der Flughafen Köln/Bonn bietet zudem mit dem Service „CGNGateWay“ bereits online buchbare Time-Slots à 15 Minuten für die Sicherheitskontrolle an. Wer hier reserviert hat, erhält einen separaten Zugang zu einer ausgewählten Kontrollspur im Terminal 1.
Der Frankfurter Flughafen bietet unter dem Namen „FRA SmartWay“ einen ähnlichen Service an, in München läuft noch eine Testphase.
Clever packen
Für den Sicherheitscheck die Powerbank immer ins Handgepäck nehmen sowie Gürtel und Schmuck gar nicht erst für die Flugreise anlegen. Flüssige Pflegeprodukte füllt man am besten in 100 ml kleine Flaschen um und verpackt diese in durchsichtige, wiederverschließbare Behälter.
Verbesserte Rechtslage für Urlauber beachten
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass der Reiseveranstalter versprochene und nicht eingelöste Reiseleistungen erstatten muss. Das gilt selbst für Situationen, wofür der Reiseveranstalter keine Schuld trägt, wie das bei Corona der Fall war. Prof. Dr. Bernd Schabbing rät deshalb den Urlaubern, unbedingt die Buchungsbestätigung sorgfältig durchzulesen und bis nach dem Urlaub aufzubewahren. „Die Reiseveranstalter sind wiederum gefordert, im Vorfeld der Buchung gut sichtbar darauf hinzuweisen, was vom gebuchten Paket zurückerstattet werden kann und was nicht,“ so der ISM-Experte.
Professor Dr. Bernd Schabbing unterrichtet seit 2011 Tourismus und Event Management an der International School of Management (ISM).